Leiche jahrelang verstecktTäter muss für "Gefriertruhenmord" in Haft

Zehn Jahre lag ein alter Mann zerteilt in der Tiefkühltruhe in seiner eigenen Wohnung. Ein Bekannter kassierte seine Rente. Nun spricht das Berliner Landgericht den Angeklagten wegen Mordes schuldig und verhängt eine lange Haftstrafe.
Mehr als elf Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Berliner Rentners, der zerstückelt in einer Tiefkühltruhe lag, ist ein Trödelhändler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 56-Jährigen des Mordes in Tateinheit mit Raub schuldig und stellte zugleich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung auf Bewährung nach frühestens 15 Jahren unwahrscheinlich.
Der 80-jährige Witwer sei kaltblütig getötet und die Leiche brutal beseitigt worden, sagte Richter Peter Schuster. Laut Urteil erschoss Josef S. um die Jahreswende 2006/2007 den alten Mann und versteckte die zerteilte Leiche in einer Tiefkühltruhe, um die Rente von monatlich 2000 Euro zu kassieren. Die Tat blieb rund zehn Jahre unentdeckt. So lange lebte S. von der Rente und den Ersparnissen des verwitweten Ingenieurs und kassierte so insgesamt 207.000 Euro. Kennzeichen einer besonderen Schuldschwere sind laut dem Richter das besonders planvolle Vorgehen, das Ausnutzen eines Vertrauensverhältnisses, das kaltblütige Entsorgen der Leiche sowie das Jahre lange Profitieren von der Tat.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen dafür plädiert, den Händler und Handwerker vom Vorwurf des Mordes freizusprechen. Es liege nahe, dass sich der einsame Witwer selbst getötet habe. Eine geplante Tötung des Rentners durch seinen Bekannten S. lasse sich nicht eindeutig nachweisen.
In seinem Schlusswort wies Josef S. den Mordvorwurf erneut zurück: "Ich habe Heinz nicht umgebracht und keinen anderen." In einer Einlassung hatte S. bereits behauptet, N. nach dessen Selbsttötung aufgefunden zu haben und dann erst beschlossen zu haben, dessen Rente abzukassieren. Doch wie die Staatsanwaltschaft stützte auch Richter Schuster seine Argumentation auf die Tatsache, dass der verschuldete und spielsüchtige Angeklagte schon Jahre vor dem gewaltsamen Ableben von Heinz N. begonnen hatte, die Rente der spurlos verschwundenen Irma K. zu beziehen.
Auch Rente von früherer Nachbarin kassiert
Die 1924 geborene, vereinsamte Schneiderin hatte einst mit S. in einem Haus gewohnt. Spätestens im August 2002 verliert sich von ihr jede Spur. Bis zu seiner Festnahme im Januar 2017 bekam S. ihre monatliche Rente über 900 Euro. "Die Kammer ist davon überzeugt , dass Frau K. tot ist", sagte Schuster. Nur S. wisse, was mit der alten Frau geschehen sei.
"Der Fall K. war die Blaupause für den Mord an Herrn N.", sagte Schuster weiter. Nichts deute auf einen Selbstmord des eigensinnigen aber gesunden Rentners hin. Drei Gutachter hatten einen Suizid vor Gericht für unwahrscheinlich erklärt. Weder Schussposition, Schmauchspuren noch Leichenflecken passten demnach zu einem Selbstmord.
Staatsanwalt Reinhard Albers sprach von einem der "grausamsten, scheußlichsten und schrecklichsten Tötungsverbrechen, die sich in den letzten Jahren in Berlin ereignet haben". Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst zur Kenntnis, verdeckte aber während der Verkündung mehrfach sein Gesicht.
Schuster lobte den Nachbarn von N., der als einziger immer wieder Behörden und Hausverwaltung auf das Verschwinden von Heinz N. aus der nur scheinbar bewohnten Wohnung hinwies. Dank ihm waren Polizisten in die Wohnung eingedrungen und auf die Leichenteile gestoßen, kurz bevor S. die Wohnung räumen wollte. Der Mann nahm das Urteil erleichtert zur Kenntnis - und will nun wegziehen.
Das Verbrechen hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen. Nach dem grausigen Fund war auch die Frage aufgekommen, ob ältere Menschen gerade in Großstädten zunehmend vereinsamen und die Gesellschaft sich nicht genügend kümmert. Polizisten hatten im Januar 2017 die Wohnung im Stadtteil Prenzlauer Berg geöffnet, nachdem ein Mieter des Hauses seinen Nachbarn nach Jahren als vermisst gemeldet hatte.