Panorama

Eine Tote, acht VerletzteTodesfahrer von Stuttgart gesteht Drogenkonsum

20.05.2026, 11:48 Uhr
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Polizei und Rettungskräfte waren mit einem Großaufgebot vor Ort. (Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto)

Vor einem Jahr rast ein Autofahrer in eine Menschenmenge in Stuttgart. Acht Menschen werden verletzt, eine Frau stirbt sogar. Der Fahrer des Wagens steht vor Gericht und ist dort geständig. Er sei nicht in der Verfassung gewesen, Auto zu fahren.

Im Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall nahe einer Straßenbahnhaltestelle in Stuttgart hat der Unfallfahrer eingeräumt, am Tag vor dem Vorfall Kokain und Schlafmittel konsumiert zu haben. Er bekenne sich dazu, dass er am Tag des Unfalls nicht in der Verfassung gewesen sei, ein Kraftfahrzeug zu führen. "Ich hätte nicht fahren dürfen", sagte der 43-Jährige vor dem Amtsgericht Stuttgart.

Er hätte erkennen müssen, dass er nach dem vorangegangenen Betäubungsmittelkonsum nicht am Straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen, sagte der Angeklagte. Er sei nicht davon ausgegangen, dass die Substanzen am Folgetag noch immer Wirkung entfalteten. In dieser falschen Annahme habe er sich ans Steuer gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann in ihrer Anklage fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen sowie fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

Eine Tote, acht Verletzte

Der 43-Jährige war Anfang Mai im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Olgaeck nahe der Stuttgarter Innenstadt mit seinem Geländewagen von der Fahrbahn abgekommen und in den Fußgängerbereich vor der Haltestelle gefahren, wie der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage sagte. Eine 46 Jahre alte Frau kam ums Leben, acht weitere Fußgänger wurden verletzt, einige von ihnen schwer-

An den konkreten Ablauf des Unfalls kann sich der Mann eigenen Angaben zufolge nicht mehr erinnern. "Das Gehirn hat diese Sekunden gelöscht." Seine Erinnerung setze erst wieder in dem Moment ein, nachdem er die Fußgänger erfasst habe.

Die Angehörigen der Opfer bat der Angeklagte im Verfahren um Entschuldigung. Ihm sei aber klar, dass er darauf keinen Anspruch habe. Er trage die Verantwortung für das Geschehen. "Ich habe diesen Unfall nie gewollt." Er habe niemandem das Leben nehmen wollen - das ändere aber nichts daran, dass er die Ursache dafür gesetzt habe.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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