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Strafminderung abgelehnt Texas vollstreckt Todesstrafe nach 27 Jahren Haft

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Im Verhör gestand Burton 1997 die Tat. Im Prozess widerrief er sein Geständnis.

Im Verhör gestand Burton 1997 die Tat. Im Prozess widerrief er sein Geständnis.

(Foto: AP)

1997 gesteht ein Mann den Mord an einer 48-jährigen Joggerin in Texas. Fast drei Jahrzehnte später tötet der Staat ihn mit der Giftspritze. Bis zuletzt versuchen seine Anwälte, die Hinrichtung vor dem Obersten Gericht auszusetzen.

Wegen der Ermordung einer Joggerin vor mehr als 27 Jahren ist ein Mann im US-Staat Texas hingerichtet worden. Arthur Lee Burton wurde am Mittwochabend (Ortszeit) nach Verabreichung einer Giftspritze in der Haftanstalt in Huntsville für tot erklärt. Nur wenige Stunden zuvor hatte der Oberste Gerichtshof der USA einen Antrag seiner Anwälte auf Aussetzung der Hinrichtung abgewiesen.

Im Juli 1997 wurde eine dreifache Mutter in einem bewaldeten Gebiet nahe Houston neben einem Feldweg, auf dem sie gejoggt war, laut der Polizei brutal verprügelt und mit ihrem eigenen Schnürsenkel erwürgt. Gerichtsakten zufolge gestand Burton, die damals 48-Jährige getötet zu haben. Als er sie attackiert habe, habe sie "mich gefragt, warum ich das tue und dass ich das doch nicht tun müsste", sagte er damals aus.

Im späteren Prozess widerrief er sein Geständnis, wurde trotzdem aber wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung der Joggerin 1998 zum Tode verurteilt. Ein Berufungsgericht in Texas hob das Urteil zwei Jahre danach auf, in einem neuen Prozess erhielt Burton 2002 aber erneut die Höchststrafe.

Gericht lehnt geistige Beeinträchtigung ab

Burtons Hinrichtung hatten seine Anwälte mit dem Argument zu stoppen versucht, dass er bei Intelligenztests schwach abgeschnitten habe, was auf eine erhebliche geistige Beeinträchtigung hindeute. Die Todesstrafe komme daher bei ihrem Mandanten nicht infrage. Doch erklärten Staatsanwälte, dass Burton in der Vergangenheit nicht auf eine intellektuelle Beeinträchtigung verwiesen und das Argument erst acht Tage vor seiner geplanten Exekution bemüht habe.

2002 untersagte der Supreme Court zwar Hinrichtungen von Menschen mit geistiger Behinderung. Doch gestattete der Oberste Gerichtshof den US-Staaten zugleich Ermessensspielräume, wie Beeinträchtigungen im Einzelfall zu definieren sind.

Quelle: ntv.de, gri/AP

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