Panorama

Vorwürfe nicht erwiesenTransplantationsarzt wird freigesprochen

06.05.2015, 09:46 Uhr
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Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) (Foto: dpa)

Das Landgericht Göttingen spricht einen Arzt im Organspende-Prozess frei. Die Verstöße des ehemaligen Abteilungsleiters seien zum Tatzeitpunkt nicht strafbar gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft verlangt.

Im Prozess um den Organspende-Skandal an der Uniklinik Göttingen ist der angeklagte Arzt freigesprochen worden. Das Landgericht Göttingen sah die Vorwürfe gegen den früheren Leiter der Transplantationsmedizin als nicht erwiesen an.

Die Staatsanwaltschaft hatte den 47-Jährigen angeklagt, weil er medizinische Daten manipuliert haben sollte, damit seine Patienten bei der Vergabe von Spenderlebern bevorzugt wurden. Die Anklage hatte dem Mediziner unter anderem versuchten Totschlag in elf Fällen vorgeworfen, weil dadurch andere schwer kranke Patienten auf der Warteliste nach hinten gerutscht und möglicherweise gestorben sein könnten.

Dagegen sagte Richter Ralf Günther in seiner Urteilsbegründung, die Verstöße des Angeklagten seien zum Tatzeitpunkt nicht strafbar gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft für den Mediziner gefordert, die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert.

Quelle: ntv.de, ppo/dpa

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