Ulmen-Anzeige auf MallorcaHarte Linie bei Männergewalt - was Spanien anders macht

Die Schauspielerin Collien Fernandes erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Weil sie der Justiz im "Täterparadies" Deutschland Versagen vorwirft, erstattet sie Anzeige in Spanien. Doch was unterscheidet die dortige Rechtsprechung von der deutschen?
Weil er jahrelang Fake-Nacktbilder und KI-generierte Sexvideos in ihrem Namen verbreitet haben soll, hat Schauspielerin Collien Fernandes Strafanzeige gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erstattet. Da sie der Justiz im "Täterparadies" Deutschland nicht vertraut, ging sie in Palma de Mallorca zur Polizei. Dort hatte das Ex-Paar zuletzt gemeinsam gelebt.
"Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, in Spanien zu klagen", so Fernandes im Gespräch mit Tagesschau24. "Ich habe das Gefühl, dass wir ein System haben, das nicht funktioniert." In Spanien seien die Rechte von Frauen deutlich besser als in Deutschland geschützt. Das betreffe nicht nur digitale, sondern auch häusliche Gewalt.
Nur Ja heißt Ja
"Geschlechtsbasierte Gewalt ist seit über 20 Jahren im spanischen Strafrecht verankert, es bietet daher mehr Möglichkeiten als das deutsche", erklärt der spanische Professor für Strafrecht Manuel Cancio Meliá im Interview mit dem "Spiegel".
Wichtigster Baustein sei die sogenannte "solo sí es sí"-Regelung (nur ja heißt ja), die 2022 verabschiedet wurde. Seitdem ist nur ein klares "Ja" zum sexuellen Kontakt entscheidend, alles andere könne als Vergewaltigung gewertet werden. Sofern die Aussage des Opfers glaubhaft sei. Und: Betroffene müssen nicht mehr beweisen, dass sie "Nein" gesagt haben. "Wenn jemand zum Beispiel vor Schreck erstarrt - man bezeichnet das als Freezing - und sich gar nicht äußert, kann der Straftatbestand einer Vergewaltigung erfüllt sein."
Seit der Reform von 2022 gehören auch sexuelle Übergriffe im Internet, Online-Identitätsdiebstahl, digitales Stalking und die Verbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung zum spanischen Strafrecht. Ebenso wie das Erstellen von Social-Media-Profilen, die diesem Zweck dienen, berichtet die "FAZ".
Zudem kündigte Ministerpräsident Pedro Sánchez vergangenes Jahr an, die Erstellung und Verbreitung von KI-generierten sexuellen Darstellungen von realen Personen solle künftig als eigener Tatbestand gewertet werden. "Der digitale Raum darf kein Raum ohne Regeln sein, in dem man mit Straffreiheit belohnt wird", sagte er im Februar 2025.
Da das Gesetz jedoch bislang nicht in Kraft getreten sei, nutzten Gerichte aktuell noch bestehende Straftatbestände, um gegen Deepfakes vorzugehen. 2024 wurde etwa eine Gruppe männlicher Jugendlicher, die Bilder von Mitschülerinnen mithilfe von KI erst bearbeitet und dann verbreitet haben, wegen Kinderpornografie und Straftat gegen die moralische Integrität der Betroffenen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
"Prägnante Strafbarkeitslücke"
Auch in Deutschland will man künftig stärker gegen Deepfakes vorgehen. Am vergangenen Freitag hatte Bundesjustizministerin Hubig angekündigt, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das das Generieren und Verbreiten von Deepfake-Pornos und -Nacktbildern unter Strafe stellen soll.
Die Frankfurter Rechtsanwältin Carolin Weyand, die sich auf MeToo-Fälle spezialisiert hat, sagte gegenüber der "FAZ", dass der Schritt dringend nötig sei. Das geltende Recht decke nicht jeden Fall ausreichend ab. Nicht einvernehmliche Aufnahmen und das Verbreiten davon seien zwar bereits strafbar, doch insbesondere bei pornografischen Deepfakes bestehe "eine prägnante Strafbarkeitslücke".
Um unter den entsprechenden Paragrafen zu fallen, müssten die Bilder aktuell noch reale Aufnahmen sein. "Synthetische, per KI erzeugte Inhalte fallen häufig aus diesem Tatbestand heraus, obwohl sie täuschend echt wirken und die sexuelle Selbstbestimmung massiv verletzen", so Weyand. Die Bilder könnten erst dann strafbar werden, wenn sie im Kontext anderer Handlungen, wie etwa einer ausdrücklichen Herabwürdigung oder Erpressung, zu sehen sind.
"Taschenmesser" im deutschen Strafrecht
Dabei gebe es in Deutschland bereits das nötige Werkzeug, um die von Fernandes gegen ihren Ex-Mann erhobenen Vorwürfe strafrechtlich aufzuarbeiten, schreibt der Fachanwalt für Strafrecht Udo Vetter in seinem Grimme-Preis-prämierten Lawblog. Der wichtigste Hebel sei dabei Paragraph 238 im Strafgesetzbuch, der sogenannte Stalkingparagraf. "Die Regelung wurde mehrfach nachgeschärft und ist heute das Schweizer Taschenmesser gegen digitalen Identitätsmissbrauch", so Vetter.
Demnach erfasst der Paragraf explizit das Verbreiten von Abbildungen des Opfers. Wer Inhalte unter Vortäuschung der Urheberschaft des Opfers verbreitet, um diese Person herabzuwürdigen, macht sich strafbar. Fake-Profile, über die im Namen des Opfers kommuniziert wird, wie im Fall von Collien Fernandes, seien "geradezu der Lehrbuchfall dieser Norm". Auch der sogenannte Paparazzi-Paragraf (§ 201a StGB) könne angewendet werden. Außerdem komme Beleidigung auf sexueller Grundlage in Betracht.
"Selbst wenn der Fall Ulmen in Deutschland juristische Relevanz erlangen sollte, wäre die Strafjustiz nicht schlecht aufgestellt. Es gibt schlicht keine Gesetzeslücke, die mal wieder hektische Aktivität erfordert", meint Vetter. Doch er räumt auch ein: "In Spanien gibt es tatsächlich eindeutigere und härtere Tatbestände für die Verfolgung virtueller Taten" als in Deutschland.
Algorithmus gegen sexualisierte Gewalt
Das südeuropäische Land führte bereits 2003 eine Statistik zur Tötung von Frauen durch (Ex-)Partner ein. 2022 wurde die Statistik unter dem Begriff der Femizide auch auf andere Bereiche ausgeweitet. Im Jahr 2007 wurde außerdem das Programm VioGén ins Leben gerufen, in dem alle staatlichen Stellen Informationen zu Gewalt gegen Frauen zusammentragen.
Demnach arbeiteten 2023 mehr als 40.000 Beamtinnen und Beamte für VioGén - darunter Einsatzkräfte der Polizei, der Strafvollzugsbehörden, der Justiz und der Staatsanwaltschaft, Angestellte des Ministeriums für Gleichstellung sowie regionale Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.
Sucht eine Frau Hilfe bei der Polizei, wird ein Mechanismus ausgelöst. Ein von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entwickelter Algorithmus errechnet dann nach 38 Kriterien das Gefährdungspotenzial des Mannes und stuft es als "niedrig, mittel, hoch oder extrem hoch" ein. Je nach Einstufung bekommt die Frau Polizeischutz, der Mann Kontaktverbot und in Extremfällen auch eine elektronische Fußfessel. Nähert er sich der Frau, wird die Polizei automatisch informiert.
Im Falle eines Gerichtsverfahrens gilt wie in Deutschland auch zunächst die Unschuldsvermutung für den Angeklagten. Doch es wird trotzdem großer Wert auf die Aussage der betroffenen Frau gelegt. "Wenn das Gericht ihre Schilderung als schlüssig und widerspruchsfrei bewertet und keinen Grund für eine Falschanschuldigung feststellt, kann es allein auf dieser Grundlage ein Urteil fällen. Anders als in Deutschland werden häufig auch heimliche Tonaufzeichnungen als Beweismittel zugelassen", so der "Tagesspiegel". Zudem seien Gefängnisstrafen für sexualisierte Gewalt in Spanien höher als in Deutschland, die Strafen für Femizide härter als für andere Tötungsdelikte.
"Keine private Angelegenheit"
Letztlich aber werde eine Gesellschaft nicht weniger patriarchal, nur weil das Strafrecht es vorgibt, sagt Strafrechtsprofessor Meliá im "Spiegel"-Gespräch. Doch es könne dazu beitragen, dass gesellschaftlich anerkannt wird: "Es geht nicht um gefühlsmäßige Beziehungsdramen, wie man das heute noch regelmäßig in der deutschen Presse liest", sondern um ein strukturelles Problem.
In Spanien sei ein anderer gesellschaftlicher Konsens entstanden: "Das wird hier nicht als eine private Angelegenheit angesehen, sondern als Gefahr für die Öffentlichkeit."