Panorama

Bekannter Virologe und Professor Uni Halle schweigt zum Fall Kekulé

Alexander Kekulé ist gefragter Corona-Experte, aber hat bei der Uni Halle wohl keinen guten Stand mehr.

Alexander Kekulé ist gefragter Corona-Experte, aber hat bei der Uni Halle wohl keinen guten Stand mehr.

(Foto: picture alliance / SvenSimon)

Alexander Kekulé ist ein gefragter Corona-Experte - und vielleicht bald auf Jobsuche. Zumindest, wenn es nach der Universität Halle geht. Die überrascht mit einer "vorläufigen Dienstenthebung", in Beamtendeutsch so was wie die Vorbereitung zum Rauswurf. Die Uni schweigt sich aus. Der Professor gibt sich kämpferisch.

Die Universität in Halle will sich nicht zur Personalie um den Virologen Alexander Kekulé äußern. "Prinzipiell kommentieren wir keine Personalangelegenheiten", sagte eine Sprecherin der Hochschule. Wie die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtete, hat der Rektor Christian Tietje eine "vorläufige Dienstenthebung" für Kekulé ausgesprochen. Hintergrund sei ein Disziplinarverfahren. Dabei gehe es unter anderem um die Unterrichtsverpflichtungen des Professors. Die Sprecherin der Hochschule äußerte sich auch dazu unter Hinweis auf Interna nicht. Der Virologe kündigte rechtliche Schritte an.

Kekulé hatte gestern Abend gesagt, er dürfe vorerst nicht mehr an der Universität Halle forschen und lehren. Die Martin-Luther-Universität habe eine "vorläufige Dienstenthebung" gegen ihn ausgesprochen. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" bereits darüber berichtet. Kekulé leitet an der Universität seit vielen Jahren das Institut für Medizinische Mikrobiologie. Der Virologe ist bundesweit bekannt. Er hatte früh vor den Gefahren des Coronavirus gewarnt. Kekulé kritisierte zudem Politik und Wissenschaft bei der Bekämpfung der Pandemie.

Eine vorläufige Dienstenthebung kann laut Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen. Laut Bundesinnenministerium ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, "dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird".

Quelle: ntv.de, joh/dpa

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