Panorama

"Vorläufige Dienstenthebung" Uni Halle lässt Virologen Kekulé nicht mehr lehren

Seinen Anwalt habe er schon kontaktiert, sagt Kekulé.

Seinen Anwalt habe er schon kontaktiert, sagt Kekulé.

(Foto: picture alliance / Flashpic)

Sein Wissen wird Alexander Kekulé in nächster Zeit nicht mehr an der Universität Halle vermitteln können. Die Uni habe eine "vorläufige Dienstenthebung" gegen den Corona-Experten ausgesprochen. Die Sache habe eine lange Vorgeschichte, sagt der Virologe.

Der Virologe Alexander Kekulé darf nach eigenen Angaben vorerst nicht mehr an der Universität Halle forschen und lehren. Die Martin-Luther-Universität habe eine "vorläufige Dienstenthebung" gegen ihn ausgesprochen, sagte Kekulé, der dort eine Professur innehat. Er habe bereits mit einem Anwalt gesprochen und werde rechtlich dagegen vorgehen. Die Universität war für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen.

Der Vorgang habe eine lange Vorgeschichte, sagte Kekulé. Er kämpfe schon seit Jahren für eine bessere Ausstattung seines mikrobiologischen Instituts. Nun versuche die Universität offenbar, ihn mit Vorwürfen loszuwerden.

Ein "politisches Verfahren"?

Laut dem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" (MZ) geht es in einem Disziplinarverfahren um die Unterrichtsverpflichtungen des Professors. Unter anderem sei Thema, in welchem Umfang Kekulé Lehrangebote gemacht habe und diese auch stattgefunden hätten. Gegenüber der MZ erklärte Kekulé, es gehe um ein Formular, das er möglicherweise nicht korrekt ausgefüllt habe. In dem Bericht spricht er zudem von einem "politischen Verfahren".

Die "vorläufige Dienstenthebung" sei durch ein Schreiben des Ärztlichen Direktors der Uniklinik sowie des Dekans der Medizinischen Fakultät an rund 50 Klinikdirektoren bekannt geworden, berichtete die MZ. Dort hieß es, die Entscheidung des Rektors der Universität Halle werde "im Interesse der bestmöglichen Krankenversorgung vollständig von uns unterstützt". Demnach seien die Gründe, die zu Kekulés Dienstenthebung geführt haben könnten, in dem Brief nicht thematisiert worden.

Eine vorläufige Dienstenthebung kann laut Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen. Laut Bundesinnenministerium ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, "dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird".

Quelle: ntv.de, ses/dpa

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