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Lage zu unübersichtlich Verfahren gegen Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich eingestellt

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Das Verfahren ist vorläufig eingestellt worden.

Das Verfahren ist vorläufig eingestellt worden.

(Foto: picture alliance/dpa)

Dass die Rechtsextremistin Liebich im November 2020 bei einer Demo einen Journalisten geschlagen hat, ist nicht zweifelsfrei zu beweisen. Die Angeklagte dementiert. Über ihren Anwalt lässt sie Bedauern ausdrücken. Wenig später kassiert das Gericht die Haftstrafe einer früheren Instanz.

Fast fünf Jahre nach einem Gerangel mit einem Reporter bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Leipzig ist das Verfahren gegen die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich vorläufig eingestellt worden. Die 54-Jährige musste sich mit drei Mitangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Leipzig verantworten. Auflagen wurden Liebich vom Gericht nicht auferlegt.

Erst vor anderthalb Monaten war sie vom Oberlandesgericht (OLG) Naumburg in Sachsen-Anhalt wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden.

Im jetzt vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht Leipzig Liebich 2023 - damals noch als Sven Liebich - wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die drei mutmaßlichen Mittäter, darunter eine Frau, erhielten Bewährungsstrafen. Alle vier hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt.

In dem Berufungsverfahren hatte der Vorsitzende Richter zuvor den rechtlichen Hinweis gegeben, dass auch eine Verurteilung in einem minderschweren Fall infrage käme. Das Geschehen bei der Demonstration am 7. November 2020 sei unübersichtlich und dynamisch gewesen, betonte Richter Berthold Pfuhl. Dabei sei auch eine Provokation und ein Schlag des Reporters denkbar. In dem jetzigen Verfahren waren auch Videoaufnahmen gezeigt worden. Demnach hatte der Reporter ebenfalls einen Schlag gegen Liebich ausgeführt. Anschließend kam es zu der Auseinandersetzung. Das Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten war eingestellt worden.

Die angeklagte Rechtsextremistin ließ nun über ihren Rechtsanwalt erklären, dass ihr das Geschehen leidtäte, sie selbst aber keinen körperlichen Angriff verübt habe. Sie räumte jedoch ein, den Reporter festgehalten zu haben. Auf Nachfragen wollte sie sich nach der Verhandlung nicht äußern.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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