Panorama

"Kulturelles Erbe Spaniens"Verfassungsgericht kippt Stierkampfverbot

20.10.2016, 18:39 Uhr
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Stierkämpfe, wie hier im Oktober 2016 in Madrid, könnten auch in Katalonien bald wieder stattfinden. (Foto: imago/Agencia EFE)

Die Stierkampftradition spaltet seit jeher die spanische Gesellschaft. Die Region Katalonien möchte das blutige Schauspiel gerne verbieten, darf aber nicht. Tierschützer sind empört, aber auch die katalanische Unabhängigkeitsbewegung schreckt auf.

Das spanische Verfassungsgericht hat das seit jetzt schon fast fünf Jahren geltende Stierkampfverbot in Katalonien wieder aufgehoben. In ihrem Urteil bestätigten die Richter, dass der Stierkampf zum kulturellen Erbe Spaniens gehöre. Demnach liege eine Entscheidung über sein Verbot allein im Ermessen der Zentralregierung in Madrid.

Das Verfassungsgericht lässt das Verbot somit an der fehlenden Kompetenz der katalonischen Autonomieregierung scheitern. Demnach darf diese zwar die Konditionen öffentlicher Stierkampfevents festlegen und entsprechende Tierschutzgesetze erlassen. Der von der Region verfügte Bann ist aber "verfassungswidrig und damit auch ungültig".

Kataloniens Parlament hatte im Juli 2010 aufgrund einer Petition von 180.000 Tierschützern ein Verbot der Stierkämpfe beschlossen, Anfang 2014 trat es in Kraft. Damit war Katalonien die erste Region auf dem spanischen Festland, die mit der jahrhundertealten Tradition brach - den Anfang hatten die Kanarischen Inseln 1991 gemacht. 2015 dann erklärte Madrid den Stierkampf zum "immateriellen Kulturerbe" des Landes.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts dürfte nicht nur Tierschutzaktivisten empören, sondern auch Kataloniens Unabhängigkeitsbefürworter. Sie sehen das Verbot auch als Symbol für die Trennung zwischen Madrid und ihrer Region an. Mit dem jetzigen Urteil setzt das Verfassungsgericht ein starkes Zeichen, welches die Hoheitsgewalt der spanischen Zentralregierung in Katalonien erneut bestätigt.

Das Verfassungsgericht hat bereits 2010 ein erweitertes Autonomiestatut für Katalonien wieder aufgehoben, in dem sich die Region zur "Nation" erklärt hatte. Im November 2014 verhinderte die Zentralregierung dann ein Unabhängigkeitsreferendum per Klage vor dem Verfassungsgericht.

Quelle: ntv.de, lou/dpa

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