"Ein gefährlicher Hangtäter"Vergewaltiger muss elf Jahre ins Gefängnis

Fünf Jahre lang betäubt und missbraucht ein Mann aus Nordrhein-Westfalen mehrere Kinder und Frauen. Für seine Taten muss der 55-Jährige nun eine lange Haftstrafe antreten - es liege auf der Hand, dass er "ein gefährlicher Hangtäter" sei, urteilt der Richter.
Nach einer Serie von Missbrauchstaten an betäubten Mädchen und Frauen ist ein Mann aus Nordrhein-Westfalen zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem hat das Bochumer Landgericht die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet - zum Schutz der Allgemeinheit.
Die Taten hatte der 55-Jährige auf Video aufgenommen. Im Prozess war der Mann aus Datteln bei Recklinghausen weitgehend geständig. Das Urteil lautet auf Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, gefährliche Körperverletzung und Herstellung von Kinderpornografie. "Es liegt auf der Hand, dass Sie ein gefährlicher Hangtäter sind", sagte Richter Stefan Culemann bei der Urteilsbegründung. Dafür müsse man nicht einmal Psychologie studiert haben. Die Neigung des Angeklagten, Frauen und Mädchen sexuell zu missbrauchen sei so stark, dass es immer wieder zu weiteren Taten kommen könne.
Der angeklagte Briefzusteller hat laut Urteil zwischen 2013 und 2018 mindestens sieben Mädchen und zwei Frauen betäubt, vergewaltigt oder anderweitig sexuell missbraucht. Dazu benutzte er Schlafmittel oder Antidepressiva, die ihm selbst verschrieben worden waren. Die Opfer waren Freundinnen seines Sohnes oder Kinder von Frauen, die er über das Internet kennengelernt hatte. Drohten sie während der Missbrauchstaten wachzuwerden, wurde nachdosiert. "Das war lebensgefährlich", so Richter Culemann.
Einige der jüngeren Opfer wissen bis heute nicht, was überhaupt mit ihnen passiert ist. Dass die Taten stattgefunden haben, steht allerdings fest. Aufgefallen war die Missbrauchsserie, nachdem eines der betroffenen Mädchen am Tag nach einem Übernachtungsbesuch in der Wohnung des Angeklagten noch immer stark benommen war. Zum Schutz der Opfer fand der Prozess vor der 8. Strafkammer fast komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.