Frau erfror in GipfelnäheVerurteilter Freund legt nach Tod am Großglockner Berufung ein

Der Fall löst Empörung aus: Ein erfahrener Bergsteiger wird bei einer Tour auf Österreichs höchsten Berg seiner Verantwortung gegenüber seiner Lebensgefährtin laut Gericht nicht gerecht. Die Frau erfriert, der Mann wird verurteilt - doch damit ist die Sache nicht abgeschlossen.
Ein Mann hat gegen seine Verurteilung wegen des Todes seiner Freundin auf dem Großglockner in Österreich Berufung eingelegt. Das teilte das Landesgericht Innsbruck mit. Auch die Staatsanwaltschaft habe Berufung eingelegt, hieß es.
Der 37-jährige Angeklagte war vorige Woche in Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Der Richter verhängte eine Geldbuße von 9600 Euro sowie eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Alpinist wesentlich erfahrener war als seine 33-jährige Freundin. Er habe aber seine Verantwortung nicht wahrgenommen, sondern die gemeinsame Tour auf den höchsten Berg Österreichs unzureichend geplant und seine Partnerin nicht über die Herausforderungen aufgeklärt, argumentierte der Richter. Er habe auch keinen rechtzeitigen Notruf abgesetzt, als der Frau unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels die Kraft ausging.
Die maximal mögliche Strafe betrug in diesem Fall drei Jahre Haft. Der Richter entschied sich für eine mildere Bestrafung, weil der Angeklagte unbescholten war, seine Lebensgefährtin verloren hatte und weil er in sozialen Medien angeprangert worden war. Sein Anwalt bekämpft dennoch die Höhe der Strafe. Zudem hat er Berufung gegen die Verurteilung an sich und wegen angenommener Mängel im Gerichtsverfahren eingelegt, wie das Gericht mitteilte. Über die Berufung entscheidet das Oberlandesgericht Innsbruck.
Ex-Freundin berichtet über ähnlichen Vorfall
Das Paar war im Januar 2025 auf den Großglockner gestiegen. Der Mann verfügt über große Erfahrung im hochalpinen Bereich. Seine Bergsport-begeisterte Freundin hatte noch nie zuvor solch eine Tour im Winter unternommen. Im eisigen Wind kamen die beiden nur langsam voran. Knapp unterhalb des Gipfels erfror die Frau allein in der Nacht, während ihr Freund versuchte, Hilfe zu holen.
Der 37-Jährige hatte in dem Prozess beteuert, dass ihm die Geschehnisse "unendlich leid" täten und er seine Freundin "geliebt" habe. Zudem betonte der Salzburger mehrfach, über "keinerlei Alpin-Ausbildung" zu verfügen und somit keinesfalls in der Rolle des Bergführers gewesen zu sein. Der Richter des Landesgerichts hatte in seiner Urteilsbegründung argumentiert, die verstorbene 33-Jährige sei "Galaxien" vom alpinistischen Können des Angeklagten entfernt gewesen. Sie habe sich in dessen "Obhut" begeben und sei davon ausgegangen, dass er die "Verantwortung" für sie übernehme.
Eine Ex-Freundin des Angeklagten sagte aus, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Großglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten. "Dann war er auf einmal weg", sagte sie. "Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte", schilderte die Zeugin.