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"Wahlbeobachtung" in Russland AfD mahnt drei bayerische Abgeordnete ab

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Ulrich Singer war bis Oktober 2023 alleiniger Franktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag.

Ulrich Singer war bis Oktober 2023 alleiniger Franktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag.

(Foto: picture alliance/dpa)

Drei Landtagsabgeordnete der AfD aus Bayern reisen zur Beobachtung der sogenannten Präsidentschaftswahl nach Russland. In der eigenen, traditionell russlandfreundlichen Partei sorgt das allerdings nicht für Begeisterung. Der Bundesvorstand reagiert mit einer Abmahnung.

Der AfD-Bundesvorstand hat drei bayerische AfD-Landtagsabgeordnete wegen einer Reise zur sogenannten Wahlbeobachtung nach Russland im März abgemahnt. Ein AfD-Sprecher bestätigte entsprechende Medienberichte.

Die drei Abgeordneten des bayerischen Landtags, Ulrich Singer, Andreas Jurca und Elena Roon wollten im März als Beobachter der sogenannten Abstimmung beiwohnen, die Präsident Wladimir Putin eine weitere Amtszeit sicherte. Nach eigenen Angaben reisten sie auf Einladung nach Russland. Jurca erläuterte, es gehe darum, Organisation und Ablauf der Wahlen zu bewerten. Organisiert worden sei die Reise von der russischen Seite. "Wir haben uns entschlossen, die Kosten selbst zu tragen, gerade um Vorwürfen einer Befangenheit keinen Raum zu bieten."

Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) waren in Russland dagegen nicht zugelassen. Deren Bewertung ist für die internationale Anerkennung eines Ergebnisses wichtig.

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Präsident Wladimir Putin war bei der umstrittenen Abstimmung mit 87,28 Prozent der Stimmen zum fünften Mal im Amt bestätigt worden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Olaf Scholz verzichteten auf Glückwünsche. Die Wahl wurde nach Angaben einer Regierungssprecherin als "weder frei noch fair" angesehen. Oppositionelle in Russland werden seit Jahren massiv unterdrückt, sind inhaftiert oder außer Landes geflohen. Unabhängige Medien gibt es in dem Land nicht.

Die AfD-Bundesspitze hatte den drei Abgeordneten empfohlen, die Reise nach Russland nicht anzutreten. Nun wurden sie abgemahnt. In der Bundesgeschäftsstelle wird dabei auf die Parteisatzung verwiesen. Mitglieder, die gegen Satzung, Grundsätze oder Ordnung der Partei verstoßen, können demnach abgemahnt werden, verbunden mit dem Hinweis, dass im Wiederholungsfall oder bei vergleichbarem Verhalten weitere Ordnungsmaßnahmen drohen können. Solche Ordnungsmaßnahmen können Ämtersperren und im schlimmsten Fall Parteiausschlussverfahren sein.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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