Politik

Wegen illegaler Parteispenden AfD muss 400.000 Euro Strafe zahlen

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400.000 Euro Strafe: Der AfD-Europawahlkandidat Guildo Reil hätte die Spenden nicht annehmen dürfen, sagt die Bundestagsverwaltung.

(Foto: picture alliance/dpa)

Nun hat es die AfD Schwarz auf Weiß: Sie soll wegen illegaler Parteispenden mehr als 400.000 Euro Strafe zahlen. Die Partei will den Bescheid der Bundestagsverwaltung anfechten, hat aber schon mal eine Million Euro zurückgelegt.

Wegen illegaler Parteispenden muss die AfD eine Strafe von insgesamt 402.900 Euro zahlen. Das hat die Bundestagsverwaltung entschieden. Es geht um Hilfen durch die Schweizer Werbeagentur Goal AG für den heutigen Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und das Bundesvorstandsmitglied Guido Reil in Landtagswahlkämpfen 2016 und 2017. Beide sind Spitzenkandidaten der AfD für die Europawahl im Mai.

Meuthen sprach von einer "rechtsirrigen Position" und kündigte Widerspruch an. "Unsere komplette Rehabilitierung noch vor der Wahl soll eben verhindert werden." Er hatte bereits früher angekündigt, seine Partei werde gegen Strafzahlungen notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen vorgehen. Sie habe nichts Illegales getan. Gleichwohl hat der AfD-Bundesvorstand beschlossen, eine Million Euro wegen der drohenden Strafzahlungen zurückzulegen.

Meuthen hatte im März eingeräumt, er selbst habe Anfang 2016 im baden-württembergischen Landtagswahlkampf von der Schweizer Goal AG Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen mit einem Gegenwert von 89.800 Euro erhalten, die die Bundestagsverwaltung als illegale Spenden ansehe. Im Fall des AfD-Bundesvorstandsmitglieds Guido Reil, der im Jahr darauf im NRW-Landtagswahlkampf ebenfalls von der Goal AG unterstützt wurde, geht die Bundestagsverwaltung von rechtswidrigen Zuwendungen in Höhe von 44.500 Euro aus.

Die Zuwendungen hätten von der AfD nicht angenommen werden dürfen, "da die Spender zum Zeitpunkt der Spendenannahme nicht feststellbar waren", argumentierte die Bundestagsverwaltung. "Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Parteiengesetz" entstehe gegen die AfD ein Zahlungsanspruch in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommenen Spendenbeiträge.

Weitere Strafen drohen wegen Weidel-Spende

Weitere Strafzahlungen könnten auf die AfD wegen Zuwendungen aus der Schweiz an die Fraktionsvorsitzende Alice Weidel zukommen. Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. Deshalb untersucht der Bundestag auch diese Spenden für den Bundestagswahlkampf von Weidel.

Über die Züricher Pharmafirma PWS flossen vor der Bundestagswahl 2017 rund 130.000 Euro auf das Konto des AfD-Kreisverbands Bodenseekreis, dem Weidel angehört. Als Verwendungszweck war "Wahlkampfspende Alice Weidel" angegeben. Das Geld wurde zurückgezahlt, allerdings erst Monate später. Die AfD übermittelte der Bundestagsverwaltung kürzlich die Namen von 14 Spendern, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. In dem Fall ermittelt zudem die Staatsanwaltschaft Konstanz.

Quelle: ntv.de, mau/AFP/dpa

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