Urteil in Mammutprozess Al-Kaida-Anhänger müssen in Haft
13.11.2014, 11:15 Uhr
Die Männer zeigten sich während des Prozess nicht reuig.
(Foto: picture alliance / dpa)
162 Tage verhandelt das Oberlandesgericht im Fall der Düsseldorfer Al-Kaida-Zelle. Am Ende kommen die Richter zu einem Urteil, das unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft liegt.
Im Düsseldorfer Al-Kaida-Prozess sind die vier Angeklagten schuldig gesprochen worden. Das Oberlandesgericht verhängte Strafen zwischen viereinhalb und neun Jahren Haft. Die Angeklagten im Alter zwischen 23 und 34 Jahren planten als Mitglieder der sogenannten Düsseldorfer Zelle eine Serie von Anschlägen in Deutschland. Ein konkretes Anschlagsziel hatte jedoch noch nicht festgestanden.
Den Auftrag dazu soll der mutmaßliche Kopf der Zelle, der 33-jährige Marokkaner Abdeladim El-K., von der Al-Kaida-Führung erhalten haben. Sein Ziel sei es nach seinen eigenen Worten gewesen, Menschen "zu schlachten", so die Bundesanwaltschaft.
Bundesanwaltschaft wollte mehr
Die Düsseldorfer Zelle war im Frühjahr 2011 nach monatelangen Observationen ausgehoben worden. Die Männer wurden in Düsseldorf und Bochum festgenommen. Auf ihre Spur waren die Sicherheitsbehörden durch Hinweise aus Geheimdienst- und Islamistenkreisen gekommen.
Die Richter hatten in dem Mammutverfahren mehr als zwei Jahre lang an 162 Tagen verhandelt. Die Bundesanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Haft für den Hauptangeklagten Abdeladim El-K. gefordert. Für die anderen drei Angeklagten forderte die Bundesanwaltschaft Haftstrafen zwischen sechs und acht Jahren. Die Verteidiger beantragten für den Hauptangeklagten maximal sieben Jahre Gefängnis, für einen weiteren eine Strafe unter drei Jahren sowie zwei Freisprüche.
Quelle: ntv.de