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Noch keine Einigung Ampel und Union erarbeiten Plan für Schutz des Verfassungsgerichts

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Wie man das Bundesverfassungsgericht besser schützen kann, darüber beraten Ampel und Union.

Wie man das Bundesverfassungsgericht besser schützen kann, darüber beraten Ampel und Union.

(Foto: picture alliance/dpa)

Seit Monaten diskutieren die Regierung und die oppositionelle Union darüber, ob und wie man das Bundesverfassungsgericht besser vor extremen Kräften wie der AfD schützen kann. Jetzt gibt es einen ersten Gesetzentwurf - aber noch keine finale Einigung.

Die Ampel-Koalition und die Unions-Fraktion im Bundestag haben einen ersten gemeinsamen Gesetzentwurf für den Schutz des Bundesverfassungsgerichts ausgearbeitet. Darüber berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf ein zwölfseitiges Arbeitspapier aus dem Bundesjustizministerium.

Die Regierung und die größte Oppositionsfraktion im Bundestag wollen demnach nun zentrale Grundpfeiler der Arbeit des Gerichts im Grundgesetz aufnehmen. Die Neuregelung soll dem Entwurf zufolge "dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit infrage stellen wollen". Aus der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag wurden entsprechende Gespräche bestätigt. Es gebe aber keine Einigung. "Weitere Gespräche sind nach Ostern geplant", hieß es.

Laut des Entwurfs sollen nun mehrere Artikel aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz unverändert in das Grundgesetz übernommen werden. Darunter unter anderem der Artikel, der die Unabhängigkeit der Karlsruher Richter festschreibt: "Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes."

Schutz vor extremen Kräften

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Ferner soll auch die Zahl der Senate und Richter sowie das Wahlverfahren, je hälftig von Bundesrat und Bundestag, festgehalten werden. Aufgenommen wird darüber hinaus auch die Dauer der Amtszeit mit zwölf Jahren. Laut dem Bericht wird in dem Entwurf betont: "All diese Regelungen sind damit künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen."

Seit mehreren Monaten wird darüber diskutiert, wie insbesondere das Bundesverfassungsgericht vor einer möglichen Einflussnahme durch extreme Kräfte geschützt werden kann. Die Debatte findet vor dem Hintergrund des Erstarkens der AfD statt. Bisher kann das Gesetz, das die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen des Bundesverfassungsgerichts regelt, mit einfacher Bundestagsmehrheit geändert werden. Für eine Grundgesetzänderung ist jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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