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Schutz für Verfassungsgericht Buschmann will Gesetzentwurf für Merz ausarbeiten

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Die Bundesregierung erwägt eine Grundgesetzänderung, um die Wahl von Verfassungsrichtern abzusichern.

Die Bundesregierung erwägt eine Grundgesetzänderung, um die Wahl von Verfassungsrichtern abzusichern.

(Foto: dpa)

Muss man das Bundesverfassungsgericht für den Fall schützen, dass verfassungsfeindliche Parteien in Deutschland mehr Macht bekommen? Die Union hat Gespräche darüber mit den Ampel-Parteien gerade platzen lassen. Mit einem Gesetzentwurf will der Bundesjustizminister CDU-Chef Merz wieder ins Boot holen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann ist bereit, einen Entwurf zur dauerhaften Absicherung des Bundesverfassungsgerichts vorzulegen, wenn dadurch eine Verständigung mit der Union möglich wird. "Ich begrüße es, dass Friedrich Merz eine Offenheit für die Fortsetzung der Gespräche zum stärkeren Schutz unseres Grundgesetzes und seiner Institutionen geäußert hat", sagte der FDP-Politiker.

Unionsfraktionschef Merz sagte, er schließe eine gesetzliche Änderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Demokratiefeinden nicht generell aus. Die Union sei hier gesprächsbereit. Einen brauchbaren Entwurf der Ampel-Koalition dazu habe er aber noch nicht gesehen. Die Unionsfraktion hatte Gespräche mit Vertretern der Ampel-Koalition gestern platzen lassen.

Buschmann sagte: "Expertinnen und Experten haben bereits gute Vorschläge gemacht, wie wir wesentliche Strukturprinzipien wie Zahl und Amtszeit der Richter oder die Senatsstruktur sichern können." Er lade Merz ein, die Gespräche dazu wieder aufzunehmen. "Wenn diese anhand eines konkreten Gesetzentwurfs geführt werden sollten, bin ich gerne bereit, diesen als Beratungsgrundlage vorzulegen."

Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte der "Süddeutschen Zeitung", der Konsens aller demokratischen Kräfte sei gefordert. "Die überfraktionellen Gespräche dürfen nicht enden." Merz hatte erklärt, das deutsche Verfassungsgericht sei besser geschützt als dies etwa in Polen, Ungarn oder den USA der Fall sei. Doch "wenn es Vorschläge geben sollte, es noch besser zu schützen, als wir es gegenwärtig ohnehin tun, dann sind wir selbstverständlich für eine Diskussion offen", sagte der CDU-Chef.

FDP-Urgestein Baum ist skeptisch

Die Bundesregierung erwägt, Einzelheiten zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. Diese könnten dann nicht mehr mit einfacher Mehrheit, sondern nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. Das könnte zum Beispiel verhindern, dass bei einem Regierungswechsel Richter vergleichsweise einfach aus dem Amt entfernt werden könnten.

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum warnte jedoch davor. Es sei "ungeheuerlich, dass wir uns über eine solche Maßnahme unterhalten müssen - und wir müssen das", sagte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Aber wir sind noch nicht so weit, dass wir sogar unsere Verfassung ändern müssen." Es sei sehr viel in Bewegung, sagte er und wies auf die bundesweiten Demonstrationen gegen Rechtsextremismus hin, auf die Gerichtsentscheidung über die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall und auf die anstehenden Wahlen. "Ohnehin würde man das Gericht so wohl auch eher beschädigen, statt ihm zu nützen", meinte Baum.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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