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Gerichtsurteil bestätigt Höcke muss Strafen wegen NS-Parole zahlen

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Björn Höcke bei einer Rede im Landtagswahlkampf 2024 in Erfurt.

Björn Höcke bei einer Rede im Landtagswahlkampf 2024 in Erfurt.

(Foto: picture alliance / Panama Pictures)

Da hilft auch eine Überprüfung der Urteile nichts: Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass der Thüringer AfD-Landeschef zu Recht zweifach verurteilt wird. Die von ihm verwendete NS-Losung "Alles für Deutschland" sei nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Höcke droht eine empfindliche Geldstrafe.

Der AfD-Politiker Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des zweimaligen Verwendens einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt, das gegen den thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden und Landesparteichef Geldstrafen verhängt hatte. Es ging um zwei Vorfälle bei Parteiveranstaltungen.

Im Mai 2021 hatte Höcke in einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD Sachsen-Anhalt in Merseburg gesagt "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Die letzten drei Worte sind eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP.

Im Dezember 2023 trat Höcke den Gerichten zufolge als Redner bei einem Stammtisch der AfD im thüringischen Gera auf. Dabei sagte er die Worte "Alles für" selbst und forderte seine Zuhörer durch Armbewegungen auf, die Parole mit "Deutschland" zu vervollständigen.

BGH erkennt keine Rechtsfehler

Das Landgericht sprach ihn im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von 13.000 Euro. Höcke wandte sich an den BGH, der aber keine Rechtsfehler fand.

Höckes Stellung als Landtagsabgeordneter schütze ihn hier nicht vor strafrechtlicher Verfolgung, erklärte der BGH. Denn er habe die Äußerungen nicht in Ausübung seines Mandats getätigt. Das Landgericht habe belegt, dass sich die SA die Parole zu eigen gemacht hatte und Höcke dies wusste.

Die Verurteilung beziehe sich nicht auf den Inhalt, sondern auf die Verwendung des Kennzeichens einer nationalsozialistischen Organisation. Das sei eine zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit. Für die rechtliche Einordnung als Kennzeichen komme es nicht darauf an, ob ein Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer Organisation besitze oder auch in anderem Kontext genutzt werde.

Das Landgericht hatte nach seinem zweiten Urteil im Juli 2024 erklärt, dass nachträglich eine Gesamtstrafe aus beiden Geldstrafen gebildet wird, wenn beide Urteile rechtskräftig werden. Die Urteile haben keine rechtlichen Auswirkungen auf die Wählbarkeit des AfD-Politikers oder sein aktives und passives Wahlrecht.

Höcke ist seit 2013 Vorsitzender des AfD-Landesverbands, der vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Seit 2014 ist er Fraktionschef im Landtag in Erfurt. Bei der Landtagswahl 2024 holte die AfD in Thüringen die meisten Stimmen.

Quelle: ntv.de, als/AFP

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