Viele Betrüger unterwegs BKA: Nur wenige Waffen im Darknet
27.07.2016, 15:08 Uhr
Das BKA hat eine eigene Einheit für die Verbrechensbekämpfung im Darknet gegründet.
(Foto: dpa)
Der Amokläufer von München hat seine Waffe in sogenannten Darknet gekauft. Das BKA kennt das Phänomen, ordnet es aber als selten ein. Vielmehr machen den Verbrechensbekämpfern Drogenhändler im anonymen Netz zu schaffen.
Das Bundeskriminalamt bewertet die Bedeutung des Darknets beim Thema Waffenbeschaffung trotz des Amoklaufs von München zurückhaltend. Es gebe Waffen in diesem verborgenen und verschlüsselten Bereich des Internets, "allerdings muss man sagen, zum Glück nicht in der Menge, wie es zum Beispiel bei Betäubungsmitteln ist", sagte BKA-Präsident Holger Münch bei der Vorstellung eines Lagebilds zur Internetkriminalität.
Das BKA führt derzeit mehr als 80 Verfahren wegen möglichen Waffen- und Sprengstoffhandels im Darknet. Münch nannte die Zahl von 85 Verdächtigen, gegen die ermittelt werde.
Der für den Tod von neun Menschen verantwortliche Amokläufer von München hatte sich im Darknet eine wieder scharf gemachte ehemalige Theaterpistole gekauft. Wie das BKA mitteilte, gründeten sich in den vergangenen Jahren viele illegale Handelsplattformen im Internet.
BKA-Chef will mehr Möglichkeiten
Dieser Handel begünstige auch wie im Fall München die Beschaffung von reaktivierten Schusswaffen. Der Handel sei aber "deutlich geringer" als etwa der mit illegalen Betäubungsmitteln oder Falschgeld. Außerdem gebe es eine relativ hohe Zahl von Betrügern, die den Verkauf von Waffen nur antäuschten.
Münch sagte, seit dem Jahr 2013 arbeite das BKA mit entsprechenden Fahndungsmethoden zum Darknet. Durch die fortschreitende Digitalisierung würden die mit dem Darknet verbundenen Probleme nicht geringer. "Wenn wir nach vorn schauen, sehen wir keine Entspannung", sagte Münch.
Der anonyme Bereich sei zwar wichtig, um verfolgten Menschen die Möglichkeit zur Meinungsäußerung zu geben. Doch es werde auch von "sehr, sehr vielen Kriminellen" genutzt. Deshalb sei es wichtig, dass die Strafverfolgungsbehörden mit der Entwicklung Schritt halten könnten, technisch und personell.
Der BKA-Chef erneuerte die Forderung, auch für den Bereich des Strafrechts die Möglichkeit von Online-Durchsuchungen zu ermöglichen, um etwa Passwörter von Beschuldigten festzustellen. Auch Kommunikationsüberwachung bei digitalen Delikten sei nötig.
Quelle: ntv.de, jog/AFP/dpa