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Polizei lobt StrafverschärfungBKA meldet Rekordzahlen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte

30.12.2025, 00:04 Uhr
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Die Berliner Polizei bereitet sich an der Sonnenallee auf Silvester vor. (Foto: picture alliance/dpa)

Das Bundeskriminalamt verzeichnet seit zehn Jahren einen starken Anstieg bei Angriffen auf Polizei und Rettungskräfte. Dagegen plant Innenminister Dobrindt eine Verschärfung der Mindeststrafen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter sieht darin ein wichtiges Signal vor Silvester.

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, hat die von der Bundesregierung geplante Gesetzesverschärfung bei Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte, Polizisten sowie Angehörige der Gesundheitsberufe begrüßt. "Die Ankündigungen von Stefanie Hubig und Alexander Dobrindt sind kurz vor der Silvesternacht ein wichtiges Signal", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Die Zahlen zeigen unmissverständlich: Angriffe auf Einsatzkräfte sind kein Ausnahmefall mehr, sondern Teil des Einsatzalltags geworden. Wer Polizistinnen und Polizisten angreift, greift den Rechtsstaat an - und dieser Angriff muss spürbare Konsequenzen haben."

Zuvor hatte das Bundeskriminalamt (BKA) in einem aktuellen Lagebild einen Rekordstand bei Angriffen auf Polizeibeamte gemeldet. 2024 gab es demnach in Deutschland 46.367 registrierte Fälle, so viele wie noch nie seit Erhebung der Daten. Gegenüber dem Vorjahr sei das eine Steigerung um 0,3 Prozent. Seit 2015 haben Gewalttaten gegen Polizisten laut BKA um 38,5 Prozent zugenommen. Noch stärker angewachsen ist in der gleichen Zeit die Zahl der von den Gewalttaten betroffenen Einsatzkräfte insgesamt - sie liegt um 67,2 Prozent höher als 2015.

Höhere Strafen schränken Spielraum der Justiz ein

BDK-Chef Peglow fuhr fort: "Die von der Bundesregierung geplante Anhebung der Mindestfreiheitsstrafe von drei auf sechs Monate ist dabei mehr als eine symbolische Verschärfung." Sie schränke den Spielraum für die Einstellung von Verfahren und für milde Sanktionen deutlich ein, erhöhe den Druck zu einer Anklage und führe dazu, dass Freiheitsstrafen nicht mehr ohne Weiteres zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, so Peglow. "Damit verändert sich die rechtliche Bewertung solcher Taten spürbar - und genau das erwarten die Einsatzkräfte zu Recht."

Dem BDK-Chef reicht das aber nicht aus. "Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass höhere Strafrahmen allein nur eingeschränkt eine abschreckende Wirkung haben, insbesondere bei spontanen und unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangenen Taten", sagte er dem RND. "Entscheidend ist, dass der Rechtsstaat funktioniert." Schutz entstehe nicht durch Gesetzesüberschriften, sondern durch schnelle Ermittlungen, konsequente Anklagen und zeitnahe Urteile. Wenn Verfahren im Sand verliefen, verliere das Strafrecht seine Wirkung - unabhängig von der Höhe der Strafe. "Symbolpolitik hilft den Einsatzkräften nicht."

Quelle: ntv.de, mau

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