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Straftäter identifizieren BKA soll Gesichtserkennungs-KI nutzen dürfen

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Mehrere Gesetzesänderungen sollen es Fahndern ermöglichen, moderne Methoden zu verwenden.

Mehrere Gesetzesänderungen sollen es Fahndern ermöglichen, moderne Methoden zu verwenden.

(Foto: picture alliance/dpa)

Mithilfe von Künstlicher Intelligenz spürt ein Journalist Fotos der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette auf - und zwar lange vor den Ermittlern. Für dieses Mittel fehle ihnen die Rechtsgrundlage, beklagen diese. Innenministerin Faeser will das einem Bericht zufolge ändern.

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen einem Medienbericht zufolge bei der Suche nach Verdächtigen Programme zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen. Das gehe aus einem Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser hervor, berichtete der "Spiegel". Mit den Programmen soll ein Abgleich mit Fotos Verdächtiger in den sozialen Netzwerken und anderswo im Internet möglich gemacht werden. Dadurch sollen die Behörden in die Lage versetzt werden, den Aufenthaltsort von Verdächtigen zu ermitteln. Außerdem sollen sie Möglichkeiten erhalten, unbekannte Straftäter zu identifizieren.

Die Behörden erhofften sich durch die neuen Befugnisse etwa eine bessere Identifizierung von Terroristen des sogenannten Islamischen Staats, die in Hinrichtungs- und Foltervideos zu sehen sind und sich womöglich unerkannt in Europa verstecken, schreibt das Blatt weiter. Künftig könnten die Fahnder Screenshots aus solchen Videos per Software mit den sozialen Netzwerken abgleichen und so Hinweise erhalten.

SPD-Politikerin Faeser wolle dafür mehrere Polizeigesetze ändern. In die Strafprozessordnung soll zudem ein neuer Paragraf aufgenommen werden, der einen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet erlaubt. Eine Live-Gesichtserkennung anhand von Bildern aus Überwachungskameras etwa an Bahnhöfen soll es nicht geben.

Ex-RAF-Terroristin im Netz aufgespürt

Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf die Festnahme der Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette. Ein Journalist war bereits Monate zuvor per Gesichtserkennungssoftware auf Fotos von ihr im Netz gestoßen, den Behörden war dieses Vorgehen verwehrt.

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Nach Auffassung des Landeskriminalamtes Niedersachsen fehlt Fahndern bislang die rechtliche Grundlage, um mit einer Gesichtserkennungs-Software gezielt nach Verbrechern zu suchen. Der Chef des niedersächsischen LKA, Friedo de Vries, hält dies für nicht zeitgemäß. "Ich wünsche mir, dass wir mit Gesichtserkennungsmethoden auch Fahndungsansätze generieren können. Das heißt, im Netz nach möglichen Aufenthaltsorten und Anknüpfungspunkten suchen dürfen", sagte er kürzlich im NDR. Ziel sei es, effektiver nach Straftätern fahnden zu können. Für die Suche nach ihnen würde das LKA eine eigene Künstliche Intelligenz für die Gesichtserkennung entwickeln.

De Vries betonte, ihm gehe es um gesuchte Verbrecher, denen mehr als ein Jahr Strafe droht. Ähnlich äußerte sich in dieser Hinsicht die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens. Im NDR sagte Behrens, die Polizei Niedersachsen habe kein Interesse, "anlasslos und flächendeckend das Internet und Online-Netzwerke nach Gesichtern zu durchleuchten und damit Millionen von unbescholtenen Bürgern zu scannen".

Quelle: ntv.de, hul/rts

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