Überweisung für Gerichtsverfahren Bachmann soll Pegida-Geld veruntreut haben
25.10.2016, 16:54 Uhr
Lutz Bachmann.
(Foto: dpa)
Durch einen Facebook-Post von Lutz Bachmann fühlen sich zwei Bürgermeister beleidigt. Sie verklagen den Pegida-Chef. Der soll schließlich 5000 Euro Strafe zahlen. Die Schulden begleicht er auch – allerdings Berichten zufolge nicht aus seiner privaten Kasse.
Pegida-Chef Lutz Bachmann hat sich offenbar aus der Pegida-Vereinskasse bedient, um damit Kosten für zwei von ihm verursachte Gerichtsverfahren zu begleichen. Wie "Sächsische Zeitung" und "Main-Post" berichten, handelt es sich dabei um einen Betrag von 5000 Euro. Dies habe der Anwalt der Kläger bestätigt, so die Blätter.
Geklagt hatten zwei Bürgermeister aus Franken. Sie hatten 2015 syrischen Flüchtlingen beim Koffertragen geholfen. Die "Main-Post" schrieb darüber einen Bericht, den Bachmann auf seinem Facebook-Profil postete. Dazu schrieb er den Kommentar: "… die beiden Bunt-Bürgermeister-Deppen haben fein pressewirksam Koffer geschleppt."
Insbesondere wegen der Bezeichnung "Depp" verklagten die Bürgermeister den Pegida-Mitgründer. Er habe seine Äußerung gezielt "zur Stimmungsmache gegen Flüchtlinge, Ausländer und die Handlungsverantwortlichen genutzt", argumentierte ihr Anwalt. Zwar löschte Bachmann seinen Facebook-Kommentar, er gab aber keine Unterlassungserklärung ab. Dazu verdonnerte ihn dann jedoch Ende Februar 2016 das Landgericht Würzburg. Zudem müsse Bachmann die Kosten für beide Verfahren tragen, hieß es in dem Urteil. Zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen machte der 43-Jährige keine Angaben. Also wurde festgelegt, dass er 5000 Euro zahlen soll.
Bachmann: "Das Normalste der Welt"
Doch das Geld kam nicht von seinem Privatkonto, sondern vom Konto des Pegida-Fördervereins bei der Ostsächsischen Sparkasse. Lutz Bachmann bezog wiederum bei Facebook Stellung zu der Berichterstattung: Die "Sächsische Zeitung" lüge, "dass sich die Balken biegen", heißt es dort, laut MDR Sachsen. Und weiter: In der Satzung von Pegida sei geregelt, dass der Verein sämtliche Verfahrenskosten gegen den Verein und dessen Mitglieder übernehme, wenn die beklagten Veröffentlichungen den Sinn, Ziele und Inhalt von Pegida betreffen. Das sei "das Normalste der Welt".
Der Prozess gegen die beiden Bürgermeister ist nicht der einzige Gerichtstermin mit Bachmann-Beteiligung. Ende November verhandelt das Landgericht Dresden die Berufung wegen Volksverhetzung. Bachmann stand vor Gericht, weil er 2014 auf einer Facebook-Seite mehrere Beiträge gepostet haben soll, in denen er Flüchtlinge als "Gelumpe", "Dreckspack" und "Viehzeug" bezeichnete. Gegen das Urteil hatten sowohl der Angeklagte als auch die eine höhere Strafe fordernde Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Und laut "Sächsische Zeitung" droht dem Pegida-Chef weiteres Ungemach: Auch das Impressum des erst vorige Woche eröffneten Pegida-Onlineshops verstößt gegen geltendes Recht. So fehlen etwa Umsatzsteueridentifikationsnummer, ladungsfähige Anschrift sowie Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde.
Quelle: ntv.de, kpi