Politik

Mehr Flexibilität nach Trennung Barley stößt Reform des Sorgerechts an

Beim Umgang und Unterhalt soll das Kindeswohl berücksichtigt werden.

Beim Umgang und Unterhalt soll das Kindeswohl berücksichtigt werden.

(Foto: dpa)

Heutzutage sind Mütter berufstätig und Väter kümmern sich auch nach einer Trennung weiter um die Kinder. Zeit für eine Reform des Sorge-, Unterhalts- und Umgangsrechts, findet Justizministerin Barley. Die soll getrennte Eltern besser unterstützen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley will das Unterhaltsrecht reformieren, um getrennten Elternpaaren mehr Flexibilität bei der Kinderbetreuung und Kostenverteilung zu geben. "Wir müssen getrennt lebende Eltern, die weiterhin gemeinsam Verantwortung für die Kinder übernehmen, besser unterstützen", sagte die SPD-Politikern. "Davon profitieren die Kinder am meisten."

Das Justizressort bereitet derzeit Reformen sowohl des Unterhalts- wie auch des Sorge- und Umgangsrechts vor. Zum Unterhaltsrecht hatte bereits im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe des Ministeriums Empfehlungen vorgelegt. Diese würden nun ausgewertet, um auf deren Grundlage dann einen Gesetzentwurf vorzulegen, sagte ein Ministeriumssprecher.

Hintergrund sind gesellschaftliche Veränderungen im Umgang mit Kindern nach einer Trennung der Eltern, insbesondere der Trend zu einer gemeinsamen oder abwechselnden Betreuung. "Gemeinsam mit Experten werde ich einen Vorschlag erarbeiten, wie wir getrennte Eltern besser unterstützen können", sagte Barley.

Die Justizministerin verwies auch auf weitere gesellschaftliche Veränderungen, die im Unterhaltsrecht stärker berücksichtigt werden müssten: "Mütter sind ganz selbstverständlich berufstätig und Väter wollen mehr Verantwortung für die Kinder übernehmen. Das muss sich auch darin widerspiegeln, wie wir mit steuerlichen und rechtlichen Fragen beim Unterhalt umgehen."

Aktuelle Gesetze basieren auf Familienmodell der 50er

Neben dem Unterhaltsrecht betrifft dies auch das Sorge- und Umgangsrecht, allerdings stehen hier die Ergebnisse einer dazu eingesetzten Arbeitsgruppe noch aus und werden erst Mitte 2019 erwartet. Erst danach soll den Ministeriumsangaben zufolge über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Mit den Reformen werden Vorgaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Das Justizministerium wies darauf hin, dass auch dort festgestellt wurde, "dass Eltern nach einer Trennung zumeist beide intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben wollen". Beim Umgang und im Unterhalt solle daher "stärker berücksichtigt werden, wenn die Eltern sich über die Betreuungsform einig sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen".

Die bisherige Gesetzeslage geht vorwiegend noch von dem traditionellen Modell aus, nach der ein Elternteil - meistens die Mutter - nach Trennung und Scheidung die Kinder betreut und der andere - meistens der Vater - Unterhalt zahlt. Dieses Recht "stammt aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts", heißt es dazu in der Antwort der Regierung auf eine FDP-Anfrage.

FDP mahnt zur Eile

Die FDP mahnte angesichts der wachsenden Zahl von Alleinerziehenden zur Eile: "Die Bundesregierung verliert sich in Prüfungen und Evaluationen durch Arbeitsgruppen in Ministerien und hinkt mit ihrer Politik der Lebensrealität der Menschen weit hinterher", kritisierte der FDP-Familienpolitiker Daniel Föst in der "Rheinischen Post". Er forderte die Arbeitsgruppe auf, schnellstmöglich Ergebnisse vorzulegen.

Der Reformbedarf im Unterhalts- und Sorgerecht ist im September auch ein Thema des Deutschen Juristentages in Leipzig. Aus dem Justizministerium hieß es, auch dessen Ergebnisse sollten in die weiteren Beratungen über die Gesetzesvorhaben einfließen.

Quelle: ntv.de, ftü/AFP

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