Politik

Entscheidung fällt im DezemberBarmer-Krankenkasse plant 2026 mit stabilem Zusatzbeitrag

26.11.2025, 18:56 Uhr
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Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,9 Prozent. (Foto: picture alliance / FotoMedienService)

Der Bundestag will steigende Krankenkassenbeiträge mit einem Sparpaket stoppen - doch der Bundesrat blockiert das Vorhaben bisher. Klarheit für das kommende Jahr gibt es nun für Versicherte bei Deutschlands zweitgrößter gesetzlicher Kasse.

Die Barmer Krankenkasse will ihren Zusatzbeitrag ungeachtet des noch schwelenden Streits um ein Spargesetz für die Gesundheitsausgaben im neuen Jahr stabil halten. "Unsere Finanzlage lässt es zu, den Zusatzbeitrag auch 2026 bei 3,29 Prozent zu belassen", sagte Vorstandschef Christoph Straub dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Final werde der Verwaltungsrat diese Entscheidung im Dezember fällen. Hintergrund sei, dass die Kasse ihre vorgeschriebene Mindestrücklage schon im ersten Quartal 2025 füllen konnte. Die Barmer ist mit 8,3 Millionen Versicherten die zweitgrößte gesetzliche Kasse.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 2,9 Prozent. Dies gilt laut Bundesgesundheitsministerium auch als amtliche Orientierungsmarke für die Kassen beim Festlegen der Zusatzbeiträge für 2026. Die Techniker Krankenkasse (TK) als größte Kasse mit zwölf Millionen Versicherten geht davon aus, weiter unter dieser amtlichen Marke zu liegen. Die Entscheidung darüber treffe der TK-Verwaltungsrat am 19. Dezember. Derzeit liegt der Zusatzbeitrag bei der TK bei 2,45 Prozent.

Um den Druck für Beitragsanhebungen zu mindern, hatte Ministerin Nina Warken ein Sparpaket mit Ausgabenbremsen vor allem bei den Kliniken vorgesehen. Der Bundesrat stoppte das vom Bundestag beschlossene Gesetz aber vorerst und schickte es in den Vermittlungsausschuss. Kassenvertreter hatten vor absehbaren Beitragserhöhungen trotz des Sparpakets gewarnt, da viele Kassen ihre Finanzreserven auf Mindestniveaus auffüllen müssen.

Zum gesamten Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört neben dem jeweiligen Zusatzbeitrag der allgemeine Satz von 14,6 Prozent. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.

Quelle: ntv.de, bho/dpa

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