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"Ausverkauf der Heimat droht" Bayern klagt in Karlsruhe gegen Erbschaftsteuer

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Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer wurden seit 2008 nicht erhöht.

Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer wurden seit 2008 nicht erhöht.

(Foto: picture alliance / dpa Themendienst)

Seit Monaten schimpft die bayerische Landesregierung über die Erbschaftsregeln des Bundes. Für sie ist es ein Kampf um Gerechtigkeit, der ab sofort vor dem höchsten deutschen Gericht ausgetragen wird. Unter anderem Finanzminister Lindner kritisiert dagegen die bayerische Klagewut.

Die bayerische Staatsregierung hat ihre seit Monaten immer wieder angedrohte Verfassungsklage gegen die Erbschaftsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. "Ab jetzt liegt es in den Händen des Gerichts, die auseinandergehende Schere zwischen seit 14 Jahren stagnierenden Freibeträgen und drastisch steigenden Immobilienpreisen zu bewerten und hoffentlich wieder zu schließen", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker von der CSU in München.

Mit dem Antrag soll über eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Gesetzes der Weg für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer wurden seit 2008 nicht erhöht. Im Gegensatz dazu seien - so die Kritik Bayerns - die Inflation sowie die Boden- und Immobilienpreise massiv gestiegen.

"Wir haben vielfach versucht, die Bundesregierung zu überzeugen, die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer zu erhöhen - es wird uns immer nur die kalte Schulter gezeigt. Daher blieb Bayern nichts anderes übrig, als zu klagen", sagte Füracker. Die Erbschaftsteuer stehe in voller Höhe den Ländern zu, daher sollten diese über die Ausgestaltung entscheiden. "Bayerns Klage zielt auf eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer - für geringere Steuersätze und höhere Freibeträge. Jeder muss das Elternhaus erben können, ohne dass die Erbschaftsteuer ihn zum Verkauf zwingt. Uns droht der Ausverkauf unserer Heimat."

Bayerische Klagewut?

Bayern moniert zudem an der Steuer, dass sich der Wert bei Grundstücken bundesweit sehr unterschiedlich entwickelt habe und dadurch die Erben in Bayern benachteiligt würden, da hier höhere Steuern anfielen. Bundeseinheitliche Freibeträge und Steuersätze seien unfair und würden nicht den regionalen Verhältnissen gerecht.

Füracker erneuerte in dem Kontext seine massive Kritik an Bundesfinanzminister Christian Lindner von der FDP, der noch im Frühjahr 2022 den bayerischen Vorstoß zur Erhöhung der Freibeträge abgelehnt und mitgeteilt habe, dieser stehe "nicht auf der Agenda". "Gleichzeitig wurden - versteckt in einem rund 150 Seiten dicken Gesetzentwurf - neue Regeln für die Immobilienbewertung eingeführt, die zu deutlichen steigenden Erbschaftsteuern führen", so Füracker.

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Lindner selbst hatte der CSU dagegen mit der Klage ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver vorgeworfen. Der Bund könne nicht - wie von Söder und anderen Vertretern der Staatsregierung behauptet - "im Alleingang über den Wegfall von Steuereinnahmen entscheiden, die allein den Ländern zustehen. Eine solche Initiative muss deshalb von der Mehrheit der Länder kommen."

Auch Vertreter anderer Parteien sehen in der aktuellen Klagewut Bayerns ein Wahlkampfmanöver. Erst vor wenigen Tagen hatte der Freistaat wie die CSU gegen das neue Wahlrecht für den Bundestag Klage in Karlsruhe eingereicht. In Bayern wird am 8. Oktober ein neuer Landtag gewählt.

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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