Politik

Betrug kostet Staat MillionenBehörden sollen Scheinvaterschaften effektiver verhindern

10.12.2025, 13:07 Uhr
FOTOMONTAGE-Strassenschild-mit-der-Aufschrift-Standesamt-vor-einem-modernen-Verwaltungsgebaeude-Symbol-fuer-behoerdliche-Angelegenheiten-wie-Eheschliessung-Geburtsurkunden-und-offizielle-Familienstands-eintraege
Bereits die Ampel-Regierung wollte vor dem Bruch der Koalition stärker gegen Scheinvaterschaften vorgehen. (Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Mit falschen Vaterschaftsanerkennungen erschleichen sich jährlich zahlreiche Menschen ein Aufenthaltsrecht. Das Betrugsmodell verursacht Millionenschäden. Künftig soll eine Anerkennung in Verdachtsfällen nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam werden.

Die Bundesregierung will die betrügerische Anerkennung von Vaterschaften für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland unterbinden. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, wonach die Anerkennung einer Vaterschaft künftig in bestimmten Fällen erst dann wirksam wird, wenn die zuständige Ausländerbehörde zugestimmt hat. Dies gilt, wenn zwischen den Eltern ein "aufenthaltsrechtliches Gefälle" besteht, also etwa ein Elternteil eine deutsche Staatsbürgerschaft oder einen sicheren Aufenthaltstitel besitzt, der andere jedoch nicht.

Bei Scheinvaterschaften erkennen deutsche Männer - teilweise gegen Geld - Vaterschaften an, mit denen sie nichts zu tun haben. Dadurch kann das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Die Mutter und gegebenenfalls Geschwister können ein Aufenthaltsrecht und damit einen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland bekommen.

Der Entwurf geht von jährlich 65.000 Verfahren aus, die betroffen sein könnten. Da die Männer meist keinen Unterhalt zahlen und dafür der Staat dann einspringen muss, rechnen Experten mit einem bisherigen Schaden im dreistelligen Millionen-Bereich.

"Geltendes Recht nicht ausreichend"

"Erfahrungen der Ausländerbehörden, aber auch Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen zufolge ist das derzeit geltende Recht nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs von Innen- und Justizministerium. Eine Zustimmung der Behörde soll jedoch nicht erforderlich sein, wenn der Mann der leibliche Vater ist, die Eltern bereits ein gemeinsames Kind haben, nach der Geburt heiraten oder seit mindestens 18 Monaten zusammenwohnen.

Zudem sollen gesetzliche Vermutungen die Prüfung erleichtern. So soll ein Missbrauch etwa vermutet werden, wenn sich die Beteiligten sprachlich nicht verständigen können oder Geld geflossen ist. Falsche Angaben, um eine Zustimmung zu erwirken, sollen künftig strafbar sein. Mit dem neuen Verfahren soll die Missbrauchsprüfung von der Beurkundung bei Notaren oder Standesämtern getrennt werden.

"Anstelle der Aussetzung der Beurkundung zwecks zwischengeschalteter Missbrauchsprüfung durch die Ausländerbehörde sollen Beurkundung und Missbrauchsprüfung organisatorisch getrennt werden", heißt es weiter. Der bisherige Rechtsrahmen habe es ermöglicht, die Beurkundung bei mehreren Stellen zu versuchen, bis sie erfolgreich war.

Quelle: ntv.de, dsc/rts/dpa

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