Ab kommendem Jahr Sozialbeiträge für Gutverdiener steigen wohl 2026
06.09.2025, 12:10 Uhr Artikel anhören
Die Versicherungspflichtgrenze bei privaten Krankenversicherungen könnte steigen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Steuererhöhungen plant die Bundesregierung bisher nicht, aber bei den Sozialbeiträgen könnte es offenbar Bewegung geben. Einem Bericht zufolge will die Arbeitsministerin Bas Gutverdiener stärker zur Kasse bitten. Auch auf Privatversicherte kommen demnach Veränderungen zu. Die Anhebung folgt allerdings einer Verordnung.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas plant einem Medienbericht zufolge höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener. Einem Verordnungsentwurf ihres Ministeriums zufolge, über den Politico berichtet, soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8450 Euro pro Monat steigen. Das heißt, dass sozialversicherungspflichtige Einkommen bis zu dieser Höhe bei der Berechnung des Rentenbeitrags berücksichtigt werden. Einkommen darüber hinaus wären dann mit Blick auf die Rente abgabenfrei. Jährlich wären dies Einkommen bis 101.400 Euro.
In diesem Jahr liegt der Wert demnach noch bei 8050 Euro pro Monat (96.600 Euro im Jahr). Das bedeute, dass Gutverdiener demnächst auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge zu zahlen hätten. Sie würden aber auch entsprechend höhere Ansprüche erwerben. Dem Bericht zufolge wird der Entwurf nun in der Bundesregierung abgestimmt.
Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind dem Bericht nach ebenfalls Veränderungen geplant. Hier beträgt die Beitragsbemessungsgrenze demnach aktuell monatlich 5512,50 Euro (66.150 Euro im Jahr). Laut Verordnung aus dem Arbeitsministerium soll sie im kommenden Jahr bei 5812,50 Euro liegen (69.750 Euro im Jahr).
Angehoben werden soll laut Politico auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Wer sie mit seinem Einkommen überschreitet, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze soll demnach für 2026 auf 6450 Euro festgelegt werden (77.400 Euro im Jahr), in diesem Jahr sind es 6150 Euro (73.800 Euro im Jahr).
Die Werte werden den Angaben zufolge stets nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des jeweils zurückliegenden Jahres angepasst. Es bestehe "kein normatives Ermessen", heißt es Politico zufolge in der Verordnung des Arbeitsministeriums von Ministerin Bas. 2024 sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland laut Entwurf um 5,16 Prozent gestiegen.
Den Grenzen für die Beiträge in diesem Jahr lag eine Lohnzuwachsrate von rund 6,4 Prozent zugrunde.
Quelle: ntv.de, lme/AFP