Politik

Inhaftierter Journalist Yücel Berlin reicht Stellungnahme gegen Ankara ein

Deniz Yücel im Jahr 2015 nahe der türkisch-syrischen Grenze.

Deniz Yücel im Jahr 2015 nahe der türkisch-syrischen Grenze.

(Foto: picture alliance / Can Merey/dpa)

Seit rund einem Jahr sitzt Deniz Yücel in der Türkei in Untersuchungshaft, er hat Klage in Straßburg eingereicht. Die Bundesregierung positioniert sich nun auch juristisch klar für den deutschen Journalisten und gegen die Türkei.

Die Bundesregierung hat im Verfahren um die Inhaftierung des "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ihre Stellungnahme abgegeben. Darin weist sie darauf hin, dass Yücel ausschließlich aufgrund seiner Berichterstattung inhaftiert worden sei, schreibt die "Welt". Es bestehe Anlass zur Sorge, dass seine Inhaftierung gegen die Grundrechte und -freiheiten verstoße, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben seien.

"Jede Unterdrückung von kritischer Berichterstattung ist mit unserem Verständnis von Pressefreiheit nicht vereinbar", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) demnach. Die Bundesregierung werde "nichts unversucht lassen", um sich für ein rechtsstaatliches Verfahren für Yücel einzusetzen. Deswegen habe sie im Verfahren vor dem EGMR in Straßburg eine Stellungnahme abgegeben und darin ihre "Position sehr deutlich gemacht". Yücel hatte im April 2017 Klage am Gerichtshof eingereicht.

Nach Auffassung der Juristen der Bundesregierung könne sich die türkische Regierung bei der Einschränkung von Bürgerrechten nicht in jedem Fall auf den Ausnahmezustand berufen, der seit dem gescheiterten Putschversuch vom Juli 2016 herrscht. "Wir legen in der Stellungnahme auch dar, dass selbst in einem Notstandsfall, auf den die Türkei sich aufgrund des gescheiterten Putschversuchs von 2016 beruft, ein Eingriff in das Freiheitsrecht aus Art. 5 der Konvention nicht grenzenlos möglich ist", heiße es aus dem Bundesjustizministerium. Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt Freiheit und Sicherheit der Bürger auch vor staatlichen Eingriffen.

Entscheidung bis Ende Juli

Nach Eingang der Stellungnahme kann das Gericht eine öffentliche Anhörung zulassen oder in nicht öffentlicher Sitzung befinden. Über Yücels Klage werde voraussichtlich bis Ende Juli entschieden, teilte das Straßburger Gericht vergangene Woche mit. Die Frist für die Stellungnahme der Bundesregierung lief am 1. Februar aus. Deutschland kann zu dem Fall Stellung nehmen, weil Yücel deutscher Staatsbürger ist.

Die Türkei hatte ihre Stellungnahme Ende November nach Straßburg geschickt. Darin bekräftigte das Justizministerium in Ankara die gegen den Journalisten erhobenen Vorwürfe. Er habe in mehreren Artikeln "Propaganda zugunsten einer terroristischen Vereinigung" verbreitet und zu "Hass und Feindschaft" zwischen Türken und Kurden aufgerufen, hieß es in der 51-seitigen Stellungnahme.

Yücel hatte sich Mitte Februar vergangenen Jahres freiwillig der Polizei in Istanbul gestellt. Anschließend wurde er in Gewahrsam genommen. Seither sitzt der 44-Jährige in Untersuchungshaft.

Quelle: ntv.de, rpe/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen