Israels Existenzrecht geleugnet Gericht verhängt Geldstrafe für propalästinensische Parole
06.08.2024, 16:59 Uhr Artikel anhören
Seit dem Terrorangriff auf Israel gibt es in Berlin zahlreiche Demonstrationen im Kontext mit dem Gaza-Krieg.
(Foto: picture alliance/dpa)
Bei propalästinensischen Demos ist eine bestimmte Parole immer wieder zu hören. Weil damit nach Ansicht eines Berliner Gerichts Straftaten gebilligt werden, verurteilt es eine 22-Jährige zu einer Geldstrafe. Vor dem Massaker der Hamas-Terroristen in Israel wurde die Parole noch anders bewertet.
Die umstrittene Parole "From the river to the sea, Palestine wil be free" hat in Berlin zu einer Verurteilung geführt. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte wegen Billigung von Straftaten eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro (600 Euro) gegen eine 22-Jährige, die den Ausruf bei einer propalästinensischen Demonstration wenige Tage nach dem Überfall der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 angestimmt hatte. Die Parole sei im Kontext zu sehen, begründete die Vorsitzende Richterin.
Nur vier Tage zuvor sei es zu einem Angriff auf das israelische Staatsgebiet gekommen. Der Ausruf könne in diesem Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und die Befürwortung des Angriffs verstanden werden. "Es sollte das Massaker gebilligt werden", so die Richterin weiter. In diesem Kontext sei die Parole ein "Aufstacheln" gewesen. Das Billigen sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören.
Die 22-Jährige hatte laut Ermittlungen am 11. Oktober 2023 bei einer zuvor verbotenen Kundgebung in Berlin-Neukölln die umstrittene Parole angestimmt. Dabei habe sie sich in einer Gruppe von etwa 60 Personen befunden. Zunächst war ein Strafbefehl gegen die Angeklagte ergangen. Weil sie Einspruch dagegen einlegte, kam es zu zum Prozess.
Tumult im Gerichtssaal nach Urteil
Kurz nach der Urteilsverkündung mussten Justizbedienstete den Saal wegen lautstarker Proteste von Zuschauern räumen. Die Angeklagte hatte erklärt, es habe sich um eine legitime Aktion gehandelt. Sie sei eine Frau, die sich gegen Rassismus und Antisemitismus engagiere, für "ein Ende der Gewalt" eintrete. Ihre Verteidiger plädierten auf Freispruch. Die Parole sei "mehrdeutig". In diesem Fall gebe es keinen Hamas-Bezug. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von 60 Tagessätzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Seit dem Terrorangriff aus Israel gibt es in Berlin zahlreiche Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg. Staatsanwaltschaft und Polizei in Berlin bewerten die Parole "From the river to the sea, Palestine will be free" dabei anders als vor dem Terroranschlag der islamistischen Hamas. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer - dort, wo sich jetzt Israel befindet.
Es handele sich wahrscheinlich um die erste Verurteilung in einem Prozess in Bezug auf die Parole, sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani. Da das Gericht keine entsprechende Statistik führe, könne dies jedoch nicht mit Sicherheit gesagt werden.
Quelle: ntv.de, gut/dpa