Politik

Falsche Listen und ausgedachte Kurse Betrug bei Integrationskursen

Wer in Deutschland heimisch werden will, kommt um einen Integrationskurs nicht herum. Doch auch Betrüger haben die Kurse schon entdeckt und fälschen offenbar munter Teilnehmerlisten oder erfinden gleich ganze Kurse. Das Bundesamt für Migration denkt bereits über schärfere Richtlinien nach.

Bei staatlich geförderten Integrationskursen kommt es offenbar zu systematischem Abrechnungsbetrug durch private Schulträger. Die ARD berichtet von manipulierten Anwesenheitslisten, falschen Abrechnungen und Kursen, die nur auf dem Papier bestünden. Das Bundesinnenministerium kündigte eine Prüfung an, ob es "kriminelle Machenschaften zu Lasten des öffentlichen Haushalts" gebe. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellte schärfere Richtlinien in Aussicht.

Nur wer wirklich kommt, hat etwas von dem Kurs.

Nur wer wirklich kommt, hat etwas von dem Kurs.

(Foto: picture alliance / dpa)

Demnach waren bei verdeckten Stichproben drei von vier der befragten Sprachschulen auf Anfrage bereit, die Anwesenheitslisten bei Integrationskursen zu fälschen. Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeiter bestätigten diese Praxis. Auf Grundlage der Anwesenheitslisten rechnen Träger die Kurse mit dem Bundesamt ab. Für das laufende Jahr stellt die Bundesregierung 218 Millionen Euro für Integrationskurse zur Verfügung.

Der Präsident des Bundesamts, Manfred Schmidt, kündigte gegenüber der ARD  Konsequenzen an. Es handele sich um ein "hochkriminelles Zusammenwirken von Mehreren", um den Steuerzahler zu betrügen. Künftig sollten sich Kursteilnehmer auf den Listen handschriftlich an- und abmelden. Die Kontrolle der Träger und der Kurse solle verschärft werden. Im vergangenen Jahr habe das Bundesamt 1500 Kurskontrollen abgehalten und mehrere hundert Beanstandungen ausgesprochen. Das Bundesinnenministerium will nach eigenen Aussagen prüfen, ob strengere Kriterien zur Zulassung von Kursträger nötig seien.

. Solange ein solcher Kurs, in dem auch Deutsch gelehrt wird, nicht absolviert ist, wird die Aufenthaltserlaubnis für höchstens ein Jahr gewährt.

Quelle: ntv.de, AFP

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