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Nach Vorstoß Frankreichs Bund will Wagner nicht als Terrorgruppe listen

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Grab eines Wagner-Söldners auf einem Friedhof in St. Petersburg.

Grab eines Wagner-Söldners auf einem Friedhof in St. Petersburg.

(Foto: IMAGO/ZUMA Wire)

Während Frankreich und Litauen sich dafür starkmachen, die russische Söldnergruppe Wagner EU-weit als Terrororganisation aufzuführen, sieht die Bundesregierung die Kriterien nicht erfüllt. Das Auswärtige Amt verweist darauf, dass die Gruppe bereits auf Brüsseler Sanktionslisten steht.

Wegen unüberwindbarer juristischer Hürden will die Bunderegierung die Söldnergruppe Wagner derzeit nicht auf die Terrorliste der Europäischen Union setzen. Das geht aus einer Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Frage aus der Unionsfraktion hervor, aus der die "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zitiert. "Die rechtlichen Voraussetzungen für eine EU-Listung als Terrororganisation sind hoch", heißt es darin. "Die Frage, ob eine Listung politisch sinnvoll wäre, ist daher derzeit hypothetisch."

Die Söldner der 2014 gegründeten Wagner-Gruppe kämpfen für Russland in der Ukraine, auch in Afrika sind sie im Einsatz, so kooperieren sie unter anderem mit der Putschregierung in Mali und haben dort die Sicherheitslage auch für die Bundeswehr erheblich verschlechtert. Den Söldnern wird vorgeworfen, Kriegsverbrechen begangen zu haben. In Litauen hatte das Parlament daher bereits im März beschlossen, die Gruppe als Terrororganisation einzustufen, und andere Länder aufgefordert, das ebenfalls zu tun. Am Dienstag verabschiedete die französische Nationalversammlung einstimmig die Resolution, um die Wagner-Gruppe in die EU-Liste der terroristischen Vereinigungen aufzunehmen.

Beweise müssen gerichtsfest sein

Laut dem Auswärtigen Amt braucht es für eine Terrorlistung ein umfassendes Beweispaket, das sich auf offen zugängliche Informationen stützen müsse, heißt es in dem FAZ-Bericht. Andernfalls seien diese nicht gerichtlich verwertbar. Es wird auch aufgeführt, dass die EU bereits unterschiedliche Sanktionen gegen die Wagner-Gruppe verhängt hat, und gegen insgesamt 19 Personen und zehn mit ihr verbundenen Organisationen.

Erst Mitte April hatten die EU-Staaten die Wagner-Söldner wegen ihrer aktiven Beteiligung am russischen Angriffskrieg in der Ukraine auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Begründet wurde die Maßnahme in Brüssel damit, die Handlungen der Wagner-Gruppe untergrüben und bedrohten "die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine".

Quelle: ntv.de, mau

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