Verkürztes Disziplinarverfahren Faeser will extremistische Beamte schneller loswerden
15.02.2023, 11:34 Uhr
Bundesinnenministerin Nancy Faeser orientiert sich an einer Regelung aus Baden-Württemberg.
(Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)
Um einen extremistischen Beamten aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, ist ein langwieriges Verfahren erforderlich - im Schnitt dauert es fast vier Jahre. Das will Bundesinnenministerin Faeser nun ändern. Von den Gewerkschaften gibt es allerdings bereits Kritik an den neuen Plänen.
Der Bund soll extremistische Beamtinnen und Beamte künftig schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen können. Dafür will Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Disziplinarrecht ändern - ein entsprechender Gesetzentwurf soll am Mittwoch im Bundeskabinett gebilligt werden, wie das "Handelsblatt" berichtet.
Das Gesetz soll es ermöglichen, künftig in solchen Fällen auf die oft langwierigen Disziplinarverfahren an Verwaltungsgerichten zu verzichten; die Behörden sollen selbst handeln dürfen und extremistische Beamtinnen oder Beamte per Disziplinarverfügung aus dem Dienst entfernen können.
Während des Verfahrens weiterarbeiten
Bisher dauerten Disziplinarverfahren zur Beendigung eines Beamtenverhältnisses im Durchschnitt knapp vier Jahre, zitiert das "Handelsblatt" aus dem Entwurf. "Dies ist insbesondere bei extremistischen Verfehlungen, die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Verwaltung in besonderer Weise beeinträchtigen, schwer vermittelbar", heißt es dort weiter.
Nicht hinzunehmen sei zudem, dass die betroffenen Beamten "während des gesamten Disziplinarverfahrens weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten". Wie das Medienhaus Table.Media ergänzend unter Berufung auf den Entwurf berichtete, soll von gekündigten Beamten sogar die Rückerstattung von Bezügen verlangt werden können.
Die nun angestrebte Änderung des Bundesdisziplinarrechts solle dafür sorgen, dass die Behörden "bei Verstößen gegen die beamtenrechtliche Verfassungstreuepflicht als besonders schwerem Dienstvergehen" selbst handeln können und sich nicht wie bisher an das Verwaltungsgericht wenden müssen, zitiert das "Handelsblatt" weiter aus dem Entwurf.
Baden-Württemberg macht es vor
Im Gesetzentwurf heißt es dem Bericht zufolge dazu: Die Disziplinarbehörden sollen künftig "sämtliche Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts, durch Disziplinarverfügung aussprechen".
Das Innenministerium orientiert sich damit nach eigenen Angaben an einer Regelung, die schon seit einigen Jahren in Baden-Württemberg gilt. In dem Bundesland werden sämtliche Disziplinarmaßnahmen durch einen Verwaltungsakt ("Disziplinarverfügung") angeordnet. Das Bundesverfassungsgericht hat die Zulässigkeit dieser Regelung bereits bestätigt.
Von Gewerkschaftsseite kam Kritik an den Plänen. Die Einführung einer Disziplinarverfügung für sämtliche Disziplinarmaßnahmen genüge "nicht den Anforderungen an ein förmliches, unparteiliches und die Fairness sicherndes Verfahren", sagte Verdi-Gewerkschaftssekretär Christian Hoffmeister zu Table.Media. Grundlegende Prinzipien des Beamtentums würden so geschwächt.
Hoffmeister kritisierte zudem die zwingende Kürzung der Bezüge. Es sei nicht vertretbar, Beamte einer Situation auszusetzen, "in der sie durch eine bloße behördliche Entscheidung ihrer grundlegenden Rechte beraubt werden".
Quelle: ntv.de, cls/AFP