Politik

Nach AfD-VerwandtenaffäreBundesregierung will Abgeordnetengesetz verschärfen

11.03.2026, 18:42 Uhr
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Die AfD im Bundestag und in einigen Landesverbänden hatte über Kreuz zahlreiche Familienmitglieder anderer Parteimitglieder angestellt. (Foto: picture alliance/dpa)

Nicht verboten, aber moralisch fragwürdig - so ist derzeit der Status, wenn es um die Beschäftigung von Verwandten anderer Abgeordneter der eigenen Partei geht. Nach dem Willen von CDU/CSU und SPD soll sich das ändern. Ein Vorschlag wird erarbeitet. Der hätte weitreichende Konsequenzen.

Wegen der AfD-Verwandtenaffäre soll das Abgeordnetengesetz geändert werden. Union und SPD wollen dabei die Regelungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern verschärfen. Die parlamentarischen Geschäftsführer der beiden Koalitionsfraktionen, Hendrik Hoppenstedt von der CDU und sein SPD-Kollege Johannes Fechner, arbeiten nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) an einem gemeinsamen Vorschlag.

Schon jetzt zeichnet sich ab, wie die Verschärfung aussehen könnte. In den vergangenen Wochen waren immer mehr Fälle sogenannter Überkreuz-Anstellungen bei der AfD bekannt geworden. Das heißt, dass ein Abgeordneter Verwandte eines anderen AfD-Abgeordneten auf Staatskosten als Mitarbeiter eingestellt hat. Das ist zwar umstritten, aber nicht verboten. Unzulässig ist es bisher nur, im eigenen Büro eigene Verwandte auf Staatskosten einzustellen.

"Wir müssen das Abgeordnetengesetz verschärfen", sagt Johannes Fechner der SZ. "Wir sollten die bereits geltende Vorschrift erweitern." Künftig sollten "Abgeordnete auch keine Ehepartner und Verwandten anderer Abgeordneter auf Staatskosten einstellen dürfen". Das sollte "nicht nur Abgeordnete des Bundestags, sondern auch Abgeordnete des Europaparlaments und der Landtage umfassen". Dadurch soll verhindert werden, dass ein Bundestagsabgeordneter Verwandte von Landtags- oder Europaabgeordneten auf Staatskosten einstellen kann. "Auf eigene Rechnung sollen Abgeordnete auch künftig Verwandte einstellen können", sagte der Sozialdemokrat Fechner. Es gehe lediglich "darum, Missbrauch von Steuergeldern durch Vetternwirtschaft zu verhindern".

"Wir wollen die Regeln jetzt so anpassen, dass so viel Missbrauch wie möglich verhindert wird", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Hendrik Hoppenstedt, der "Süddeutschen Zeitung". Darüber gebe es mit der SPD-Fraktion bereits eine grundsätzliche Verständigung. Hoppenstedt wies aber auch auf die Schwierigkeiten hin.

Zum einen sei die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich verbrieft, zum anderen müsse es nicht immer gleich ein Fall von Vetternwirtschaft sein, wenn im Einzelfall ein entfernter Verwandter eines Abgeordneten für einen anderen Abgeordneten arbeite. Wenn aber Abgeordnete erkennbar mit Überkreuz-Beschäftigungen von Angehörigen gegenseitig das Familieneinkommen des jeweils anderen erhöhten, sei das "ein absolut indiskutabler Korruptionssumpf, der trockengelegt werden muss", so Hoppenstedt.

Quelle: ntv.de, als

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