Besitzverbot für MinderjährigeBundestag beschränkt Herstellung von Lachgas und K.o.-Tropfen

Noch kommen Jugendliche in Deutschland ganz legal an Lachgas, das als Partydroge inhaliert wird. Der Bundestag stimmt in einer Nachtsitzung einem Verbot für Minderjährige zu. Auch die Stoffe zur Herstellung von K.o.-Tropfen kommen auf den Index.
Im Kampf gegen den Missbrauch von Lachgas und sogenannten K.o.-Tropfen hat der Bundestag weitreichende Beschlüsse gefasst: Das Parlament stimmte in der Nacht für eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, das künftig auch Lachgas sowie zwei Substanzen umfasst, die als K.o.-Tropfen eingesetzt werden. Damit sind Handel und Herstellung von Lachgas und K.o.-Tropfen künftig verboten, die Verwendung der Stoffe als Industriechemikalien, in der Wissenschaft und als Arzneimittel bleibt aber erlaubt.
Zugleich stimmte das Parlament zum besseren Schutz und zur Eindämmung der Verfügbarkeit der Substanzen für ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige. Auch der Verkauf an Minderjährige sowie der Verkauf über Automaten und den Versandhandel sind künftig verboten.
Die Bundesregierung hatte das Gesetz im Juli auf den Weg gebracht. Nach der ersten Lesung im Bundestag fand Mitte Oktober eine Anhörung im Gesundheitsausschuss statt, in der Experten auch mehr Prävention und Aufklärung forderten und vor den schweren gesundheitlichen Risiken des Missbrauchs warnten. Dem Gesetz muss nun noch der Bundesrat zustimmen, der sich am 19. Dezember damit befassen könnte. Nach einer Übergangsfrist könnte es dann im April 2026 in Kraft treten.
"Mittel gezielter chemischer Gewalt"
"Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit", warnte Gesundheitsministerin Nina Warken von der CDU. "Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit - bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden - können die Folge sein." Der Sucht-und Drogenbeauftragte Hendrik Streeck äußerte sich zu K.o.-Tropfen ähnlich - diese seien ein "Mittel gezielter chemischer Gewalt".
Distickstoffmonoxid - also Lachgas - wird immer häufiger als Partydroge genutzt. Es ist in Deutschland bislang legal erhältlich und wird häufig aus Sahnekartuschen oder Luftballons inhaliert. Die Risiken würden dabei oft unterschätzt, mahnen Experten. Negative Folgen seien Schwindelanfälle, Übelkeit und Lähmungserscheinungen.
Die Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) - die sogenannten K.o.-Tropfen - sind psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln. Sie werden unter anderem für Sexualdelikte und Raubstraftaten missbraucht.