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Aber Linkspartei kann aufatmen Bundestagswahl in Berlin muss teils wiederholt werden

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Die Wiederholungswahl könnte die Sitzverteilung im Bundestag ändern.

Die Wiederholungswahl könnte die Sitzverteilung im Bundestag ändern.

(Foto: picture alliance/dpa)

Wegen zahlreicher Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin müssen die Hauptstädter laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in 455 der 2256 Wahlbezirke und den dazugehörigen Briefwahlbezirken erneut wählen. Termin ist der 11. Februar.

Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Wahl müsse in 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin, Doris König. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme. Die Abstimmung erfolgt am 11. Februar, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler in Karlsruhe erklärte.

Eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag war damit nur teilweise erfolgreich. Das höchste deutsche Gericht folgte mit seinem Urteil auch nicht eins zu eins einem Beschluss des Bundestages. Dieser hatte mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP entschieden, dass die Wahl teilweise wiederholt werden sollte. Betroffen wären demzufolge 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt gewesen sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke.

Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion war der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Daher klagte sie in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken als in dem Beschluss des Bundestags genannt für ungültig. Der Beschluss sei aber im Ergebnis überwiegend rechtmäßig.

Aufatmen kann die Linkspartei. Sie war nur durch das Erreichen dreier Direktmandate 2021 in den Bundestag eingezogen, weil sie nicht über die 5-Prozent-Hürde kam. Zwei dieser Mandate stammen aus Berlin - von Gregor Gysi und Gesine Lötzsch. Bei einer erneuten Wahl hätte der Verlust eines Direktmandates bedeutet, dass die Fraktion aus dem Bundestag fliegt. Laut Wahlforscher Thorsten Faas von der Freien Universität Berlin droht dies aber nun nicht. In den Wahllokalen von Gysi und Lötzsch werde zwar in einigen Wahllokalen neu gewählt, aber "das ist zu wenig, um das Ergebnis dort zu verschieben", schreibt Faas auf X.

Chaotischer Wahltag

Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet - dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Dann gibt es in der Regel erste Prognosen zum Ergebnis.

Beim Bundestag wurden 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Das seien rund achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen, hatte Richter Peter Müller bei der Verhandlung im Juli gesagt. Dass so viel Zeit seit der Wahl vergangen ist, hatte Richter Müller mit dem zweistufigen Prüfverfahren erklärt: Zunächst ist das Sache des Bundestags, erst später des Verfassungsgerichts. Auch wegen der hohen Zahl an Einsprüchen sei selbst bei größtmöglicher Beschleunigung kein früherer Zeitpunkt möglich gewesen, sagte Müller.

Wegen der Pannen am 26. September 2021 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl zum Abgeordnetenhaus wegen "schwerer systemischer Mängel" und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt. Diese Wahl wurde am 12. Februar 2023 komplett wiederholt - mit dem Ergebnis, dass eine schwarz-rote Koalition das Dreierbündnis von SPD, Grünen und Linken ablöste, das seit 2016 regiert hatte.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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