"Sex muss freiwillig sein" Dänemark prüft neues Vergewaltigungsgesetz
19.02.2020, 20:51 Uhr
Basiere Geschlechtsverkehr nicht auf beiderseitiger Freiwilligkeit, müsse man von Vergewaltigung sprechen, so Justizminister Hækkerup.
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In Schweden gilt seit knapp zwei Jahren ein Gesetz, das jede sexuelle Handlung ohne Einverständnis strikt als Vergewaltigung einstuft. Dem Beispiel möchte Dänemark mit einer ähnlichen Rechtsprechung folgen. Ein entsprechender Vorschlag werde nun Experten vorgelegt, so das Justizministerium.
Nach Schweden will mit Dänemark auch ein weiteres skandinavisches Land rechtlich klarer definieren, was als Vergewaltigung eingestuft wird. Im dänischen Strafgesetzbuch soll künftig deutlich gemacht werden, dass sexuelle Handlungen für alle Beteiligten stets auf Freiwilligkeit basieren müssen. Ein entsprechender Vorschlag des Strafgesetzrates der Regierung werde nun Organisationen und Experten vorgelegt, teilte das dänische Justizministerium mit.
Justizminister Nick Hækkerup wolle auf dieser Grundlage im April einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Die Mehrheit im Strafgesetzrat sprach sich dabei für den Begriff "Freiwilligkeit" aus, eine Minderheit war dagegen für "Zustimmung". In Schweden wird im entsprechenden Gesetz hingegen von Zustimmung gesprochen. Das schwedische Einwilligungsgesetz war am 1. Juli 2018 in Kraft getreten und legt fest, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Sex einverstanden sein müssen.
Heute wird in Dänemark als Vergewaltigung bezeichnet, wenn eine Person eine andere mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt zum Geschlechtsverkehr zwingt. Als Vergewaltigung wird auch eingestuft, wenn man Sex mit jemandem hat, der sich in seinem Zustand oder seiner Situation nicht dagegen widersetzen kann. Diese Bestimmungen sollen nun sprachlich so abgeändert werden, dass letztlich entscheidend ist, ob der Sex von beiden Seiten freiwillig geschieht.
"Es ist an der Zeit, dass wir eine neue Vergewaltigungsgesetzgebung in Dänemark bekommen, in der festgestellt wird, dass Sex freiwillig sein muss", erklärte Dänemarks Justizminister Hækkerup. Basiere Geschlechtsverkehr nicht auf beiderseitiger Freiwilligkeit, müsse man von Vergewaltigung sprechen.
Quelle: ntv.de, lri/dpa