Von Frankreich bis UngarnDas bewirkt die Zuckersteuer in anderen EU-Ländern

Die Bundesregierung will eine Zuckersteuer auf Softdrinks einführen, um die Ausgestaltung wird aber noch gerungen. Was können die Folgen eines solchen Preisaufschlags sein - für die Ernährung und auch für den Staatshaushalt? Etwa die Hälfte der EU-Staaten besteuert den Zuckeranteil in Getränken bereits. Und ein Blick zeigt: Eine Steuer kann den Zuckeranteil in Getränken senken und die Gesundheit verbessern - mal besser, mal schlechter.
Großbritannien: Zucker in Softdrinks halbiert
Großbritannien erhebt eine gestaffelte Steuer auf Getränke. Die "Soft Drinks Industry Levy" ist seit 2018 in Kraft. Seit 1. April dieses Jahres liegt die Abgabe für Getränke mit einem Zuckergehalt von 5 bis unter 8 Gramm pro 100 Milliliter bei 20,8 Pence (24,3 Cent) pro Liter. Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden.
Viele Hersteller haben seit der Ankündigung der Pläne ihre Rezepturen angepasst: Der Zuckergehalt in Softdrinks ist laut Regierungsangaben von 2015 bis 2024 insgesamt um 47 Prozent gesunken. Studien legen nahe, dass durch die Steuer Übergewicht seltener werden könnte, einen eindeutigen kausalen Zusammenhang belegen sie aber nicht. Über eine Ausweitung der Zuckersteuer wird immer wieder diskutiert. Ab dem 1. Januar 2028 soll die Steuer auch für milchbasierte Getränke gelten - etwa Milchshakes, Kaffeegetränke und Milchersatzgetränke.
Frankreich: Regierung erhöht Zuckersteuer noch einmal
Frankreich hat bereits 2012 eine Zuckersteuer, die "taxe soda", eingeführt. Seitdem wurde die Abgabe mehrfach verändert, zuletzt im vergangenen Jahr. Mittlerweile gibt es drei Stufen: Bei weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter werden 4 Cent pro Liter fällig, bei 5 bis 8 Gramm sind es 21 Cent pro Liter und bei mehr als 8 Gramm 36 Cent. Auch Getränke mit synthetischen Süßstoffen werden je nach Süße besteuert.
Die Einnahmen kommen der Krankenversicherung für Beschäftigte in der Landwirtschaft zugute. Die Wirkung der Steuer hielt sich bislang allerdings in Grenzen. Getränkepreise stiegen um wenige Cent, der Zuckergehalt wurde meist nicht angepasst, der Konsum von Zucker ging nur marginal zurück, wie der Sozialausschuss der Nationalversammlung 2023 in einem Bericht schrieb. Wie sich die jüngste Reform mit nun höheren Abgaben auswirkt, ist noch unklar.
Portugal: Konsum süßer Getränke geht zurück
Nach einer 2020 im Fachmagazin "Plos Medicine" veröffentlichten Studie britischer und portugiesischer Wissenschaftler wurde nach der Einführung der Sondersteuer ein Rückgang der Nachfrage nach besonders zuckerhaltigen Getränken festgestellt. Der Absatz solcher Erfrischungsgetränke sei um 21 Prozent zurückgegangen. Zudem hätten Hersteller den Zuckergehalt ihrer Produkte gesenkt, um in eine niedrigere Steuerklasse zu kommen.
Die Einnahmen flossen zunächst ins staatliche Gesundheitssystem, insgesamt waren es seit 2017 mehr als 533 Millionen Euro. Inzwischen entschied die Regierung in Lissabon aber, die Mittel direkt im Staatshaushalt zu verbuchen.
Ungarn: "Chips-Steuer" auf Softdrinks und Süßwaren
Das Land führte 2011 unter Ministerpräsident Viktor Orban eine "Chips-Steuer" ein - auf salzige Snacks, zuckerhaltige Süßwaren und Erfrischungsgetränke sowie weitere vorverpackte süße Produkte. Andere ungesunde Lebensmittel wie den fettreichen Bauernspeck und Schnaps ließ der rechtsgerichtete Regierungschef, der im April abgewählt wurde, aber sogar steuerlich fördern.
Die Einnahmen aus der "Chips-Steuer" fließen in den staatlichen Krankenversicherungsfonds. Die Lenkungswirkung blieb hingegen begrenzt. Eine Studie für 2010 bis 2018 wies zwar zunächst Rückgänge beim Konsum der betroffenen Produkte nach. Später aber sei ihr Verbrauch wieder gestiegen, nachdem sich das verfügbare Einkommen der Bevölkerung erhöht hatte.
Deutschland: Welches Steuermodell kommt?
Wie eine deutsche Zuckersteuer aussehen soll, ist noch offen. Überlegungen für eine Einbeziehung zuckerfreier Light-Getränke mit Süßstoffen kassierte Finanzminister Lars Klingbeil gerade ein. Ausgangsbasis sind Vorschläge einer Expertenkommission des Gesundheitsressorts für eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke, orientiert am britischen Modell.
Steuerfrei bleiben, könnten demnach Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Bei 5 bis unter 8 Gramm sollten 26 Cent Steuer je Liter Getränk fällig werden, bei 8 Gramm Zucker und mehr dann 32 Cent. Die Steuerhöhe sollte jährlich an die Inflation angepasst werden. Ausgenommen werden sollten 100-Prozent-Fruchtsäfte und Getränke mit Süßstoffen. Um den Anreiz zum Umstellen zu Rezepturen mit weniger Zucker zu maximieren, sollte die Steuer beim Hersteller erhoben werden, der das Getränk in Verkehr bringt.
Welche Effekte kann das haben?
Die Kommission empfiehlt eine Übergangszeit von etwa zwölf Monaten bis zum Inkrafttreten, damit Hersteller Rezepturen verändern können. Hereinkommen könnten in den ersten Jahren geschätzt 450 Millionen Euro jährlich, die der gesetzlichen Krankenversicherung zugutekommen sollten. Zu erwarten seien positive Gesundheitseffekte besonders bei Kindern und Jugendlichen sowie bei sozial benachteiligten Gruppen, die im Schnitt mehr gezuckerte Getränke konsumierten und stärker auf Preis- und Angebotsänderungen reagierten.
Modellrechnungen prognostizieren allein einen Rückgang um mehrere Tausend Fälle bei neuen Diabetes-Erkrankungen, heißt es im Kommissionsbericht. Das Einsparpotenzial bei den Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen werde mittel- und langfristig auf 20 Millionen bis 170 Millionen Euro im Jahr geschätzt.