Politik

Angriff auf RechtsextremistenDeutsche Maja T. in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt

04.02.2026, 14:02 Uhr
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Die deutsche Person Maja T. soll in Budapest gemeinsam mit weiteren Linksextremisten mutmaßliche Rechtsextreme angegriffen haben. Die ungarische Staatsanwaltschaft fordert mehr als 20 Jahre Haft, jetzt steht das Urteil fest. Aus Deutschland kommt Kritik am Verfahren.

Das Budapester Stadtgericht hat die non-binäre deutsche Person Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter Jozsef Sos, der das Urteil verlas, sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige antifaschistische Person an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war.

Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch Berufung eingelegt werden. Es stellt die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fest. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Richter Sos. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidigung einen Freispruch.

In dem Verfahren wurde T. durch drei Strafverteidiger vertreten, darunter dem Berliner Anwalt Sven Richwin. Dieser sagte dem "Tagesspiegel", dass das Urteil "trotz der hohen Strafe eine Niederlage für die Staatsanwaltschaft" sei. "Die Anklage hatte 24 Jahre gefordert. Dann bot die Staatsanwaltschaft unserer Mandantin in einer Art Deal 14 Jahre Haft an."

Angriffe am Rand von Neonazi-Gedenken

Das von den ungarischen Sicherheitsbehörden "inszenierte Szenario, Maja T. sei hochgefährlich und müsse über viele Jahre weggesperrt werden, ist nicht so aufgegangen", sagte Richwin laut der Zeitung in Anspielung auf die Ketten, in denen T. in den vergangenen Monaten aus der Untersuchungshaft zum Gericht gebracht worden ist. "Das Verfahren hat Ungarn international geschadet, die Öffentlichkeit in ganz Europa war überwiegend kritisch - der ungarischen Justiz ist das sicher nicht entgangen."

Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten "Tag der Ehre" teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren.

Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer. Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor. T. selbst nahm im Prozess zu den Vorwürfen nicht Stellung. In ihrem letzten Wort vor der Urteilsverkündung sagte T.: "Antifaschismus ist die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften. (...) Da ist kein Wunsch zu verletzen und zu töten." Isolationshaft, erniedrigende Zwangsmaßnahmen und Schlafentzug hätten sie zermürben sollen. "Auch ein Mensch braucht das Sonnenlicht." Sie habe sich aber nicht zermürben lassen, fügte T. hinzu.

Grüne: Prozess wurde politisiert

Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Das zuständige Kammergericht, das sie veranlasst hatte, habe die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft, befand das höchste deutsche Gericht. Politiker der Linken, der Grünen und der SPD fordern die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland.

Der Sprecher für Rechtspolitik der Grünen-Fraktion im Bundestag, Helge Limburg, nannte den Prozess in einer Reaktion auf das Urteil eine "Farce". Ein rechtsstaatliches Verfahren sei in Ungarn von Anfang an nicht gewährleistet worden. "Der Prozess wurde durch die ungarische Regierung politisiert. Die Haftzustände entsprechen nicht europäischen Standards. Und die Haftstrafe ist unverhältnismäßig hoch", so Limburg.

Anklage legt kaum Beweise vor

Obwohl die Rechtswidrigkeit der Auslieferung von Maja T. nach Ungarn durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde, sei es der Bundesregierung "nicht gelungen, Maja T. nach Deutschland zurückzuholen, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren sicherzustellen", sagte der Grünen-Politiker. "Das heutige Urteil zeigt einmal mehr: Die Bundesregierung muss sich dringend und nachdrücklich dafür einsetzen, den durch die verfassungswidrige Auslieferung entstandenen Schaden für den Rechtsstaat zu beheben. Sie muss Maja T. nach Deutschland holen."

Im Verlauf des Prozesses legte die Anklagebehörde wenig Beweise auf den Tisch. Weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren belasteten die angeklagte Person. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizienkette, die sich auf das Bildmaterial einer Sicherheitskamera in der Nähe von einem der Tatorte stützte. Auf diesen Bildern sei Maja T. zusammen mit anderen Angreifern zu sehen, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass die Person, die T. gewesen sein soll, sichtlich keine Tatwaffe bei sich gehabt habe.

Proteste gegen Neonazis verboten?

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, sagte Anwalt Richwin dem "Tagesspiegel", werde man eine Überstellung beantragen: "Ungarns Justiz hat in Aussicht gestellt, Maja T. nach Deutschland zu überstellen. Das ist innerhalb der EU üblich. Allerdings würde in diesem Fall die verhängte Strafe anders als in vielen Verfahren wohl nicht eins zu eins angerechnet. Denn deutsche Gerichte haben festgestellt, dass die Haftbedingungen in Ungarn deutlich härter sind als in der Bundesrepublik - so war es auch im aktuellen Fall. Damit dürfte, davon gehen wir aus, ein Teil der Strafe nach einer Überstellung in deutsche Haftanstalten gekürzt werden."

Der Fall hatte in Ungarn für großes Aufsehen gesorgt. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orban und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach ihre Erwartung nach einer harten Bestrafung geäußert. Orban stufte außerdem die "Antifa-Gruppierung" als Terrororganisation ein.

Ein weiterer "Tag der Ehre" mit tausenden Neonazis und Rechtsextremisten als Teilnehmern steht am 14. Februar auf dem Programm. Friedliche Gegendemonstrationen von Antifaschisten, wie sie in den vergangenen Jahren stattfanden, könnten wegen der Terroreinstufung der "Antifa" erstmals unter ein polizeiliches Verbot fallen.

Quelle: ntv.de, dsc/dpa/AFP

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