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Bürgerfeste in Berlin und Bonn Deutschland feiert sich - Staatsakt für das Grundgesetz

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In Berlin kommen die Spitzen der Verfassungsorgane bei einem Staatsakt zusammen.

In Berlin kommen die Spitzen der Verfassungsorgane bei einem Staatsakt zusammen.

(Foto: picture alliance / Schoening)

Als Grundlage des Zusammenlebens würdigt Bundespräsident Steinmeier das Grundgesetz. Zu dessen 75. Jahrestag des Inkrafttretens hat das Staatsoberhaupt einen Staatsakt angeordnet. Der Ostbeauftragte Schneider erinnert daran, dass die Wiedervereinigung untrennbar zum heutigen Tag dazugehöre.

Mit einem Staatsakt zwischen Reichstagsgebäude und Kanzleramt feiern heute die Spitzen von Staat und Gesellschaft in Berlin das Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 75 Jahren. Der 23. Mai 1949 markiert zugleich das Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland. Erinnert werden soll auch an die Friedliche Revolution in der DDR, die sich in diesem Jahr zum 35. Mal jährt. Sie führte letztlich dazu, dass das anfangs nur für Westdeutschland geltende Grundgesetz zur Verfassung für ganz Deutschland wurde.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der den Staatsakt angeordnet hat, wird dabei die zentrale Rede halten. "Dieses Grundgesetz ist die Grundlage dafür, dass in unserem Staat Freiheit und Demokratie und Recht das Zusammenleben bestimmen", schreibt Steinmeier auf seiner Internetseite. Aus seiner Sicht hat sich die Verfassung in den vergangenen 75 Jahren als stabil und anpassungsfähig erwiesen und zahlreiche Krisen und Herausforderungen gemeistert.

Bundesjustizminister Marco Buschmann wünscht sich mehr Wertschätzung für Verfassung und Demokratie in Deutschland. "Es muss einem nicht alles gefallen, was in unserem Land geschieht", sagte der FDP-Politiker der "Rheinischen Post". "Aber unsere Verfassung als Rahmen der Politik hat für den freiheitlichsten und wohlhabendsten Staat gesorgt, den wir je hatten." Jenen, die die Demokratie infrage stellen, empfehle er einen Blick in die Welt: "In keinem autoritären Staat würden sie besser leben können."

Ähnlich äußerte sich der Ostbeauftragte Carsten Schneider. Die Verfassung regele das Miteinander in Deutschland durch Werte wie Menschlichkeit, Fairness, Vielfalt und Zusammenhalt. "Deshalb können wir es nicht genug feiern", sagte der SPD-Politiker. Die Menschen in der DDR hätten sich diese Werte und Freiheiten in der friedlichen Revolution selbst erkämpft. "Deshalb gehören 35 Jahre Friedliche Revolution und 75 Jahre Grundgesetz, das die Deutsche Einheit zum Staatsziel hatte, untrennbar zusammen."

Bürgerfeste in Berlin und Bonn

An dem Festakt (12 Uhr) nehmen unter anderem die Spitzen der fünf Verfassungsorgane teil. Neben dem Bundespräsidenten sind dies die Präsidentinnen und Präsidenten von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht - Bärbel Bas, Manuela Schwesig und Stephan Harbarth - sowie Bundeskanzler Olaf Scholz. Dem Staatsakt geht ein ökumenischer Gottesdienst (10 Uhr) mit Beteiligung mehrerer Religionen in der St. Marienkirche voraus. Die Polizei sichert den Festakt mit erwarteten 1100 Gästen mit hohem Aufwand ab. Rund 1000 Beamte sind für die Sicherheit und Verkehrslenkung im Einsatz.

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Nach dem Staatsakt werden auch die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit haben, ihre Verfassung zu feiern. Im Berliner Regierungsviertel wird es von Freitag bis Sonntag ein Demokratiefest geben, am Samstag auch im alten Bonner Regierungsviertel, wo Steinmeier seinen dortigen Amtssitz, die Villa Hammerschmidt, öffnet.

Das Grundgesetz war entstanden, nachdem die Militärgouverneure der Westmächte am 1. Juli 1948 die elf Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder beauftragt hatten, eine "verfassungsgebende Versammlung" einzuberufen. Wichtige Vorarbeiten leistete im August 1948 der Verfassungskonvent auf der Insel Herrenchiemsee. Vom 1. September 1948 an erarbeitete der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz, das am 8. Mai 1949 verabschiedet und am 23. Mai vom Vorsitzenden des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, verkündet wurde.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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