Politik

Entscheidung in KarlsruheDeutschland muss sofort über Visa für afghanische Familie entscheiden

05.12.2025, 15:09 Uhr
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Zahlreiche Afghanen sind nach der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban nach Pakistan geflohen. Dort droht ihnen die Abschiebung. (Foto: picture alliance/dpa/ZUMA Press Wire)

Ein afghanischer Richter flieht vor den Taliban und kommt in ein deutsches Aufnahmeprogramm. In Pakistan wartet er mit seiner Familie auf Visa. Weil das Verfahren stockt, zieht er vor das Verfassungsgericht - mit Erfolg: Die Bundesregierung muss seinen Antrag demnach zügig bearbeiten. Denn die Zeit drängt.

Eine afghanische Familie ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Verzögerung der Entscheidung über ihre Visaanträge vorgegangen. Karlsruhe verpflichtete die Bundesrepublik dazu, umgehend darüber zu entscheiden. Der frühere Richter am afghanischen Obersten Gerichtshof, seine Frau und seine vier Kinder kamen nach der Eroberung Afghanistans durch die radikalislamischen Taliban im August 2021 in ein Aufnahmeprogramm.

Die Bundesregierung startete damals Programme, um besonders gefährdeten Menschen aus Afghanistan - etwa früheren Ortskräften der Bundeswehr - dauerhaft eine Aufnahme in Deutschland aus humanitären Gründen zu ermöglichen. Union und SPD vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag allerdings, die Aufnahmeprogramme "soweit wie möglich" zu beenden.

Der Richter und seine Familie beantragten bei der deutschen Botschaft in Pakistan Visa. Über diese ist aber bislang nicht entschieden, wie Karlsruhe mitteilte. Im Juli 2025 habe das Auswärtige Amt erklärt, dass keine Sicherheitsbedenken bestünden. Die Aufnahmeerklärung für die Familie solle nicht aufgehoben werden.

Die Familie zog in Deutschland vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht lehnt es aber ab, die Bundesrepublik zur Erteilung von Visa zu verpflichten. Es urteilte nicht darüber, ob Deutschland die Anträge sofort bearbeiten muss. Darauf hat die Familie aber einen Anspruch, wie das Verfassungsgericht nun erklärte.

Gefahr der Abschiebung aus Pakistan

Es gebe keine ausreichenden Gründe, das Verfahren zu verzögern. Das Aussetzen des Aufnahmeprogramms verliere als Grund für eine solche Verzögerung an Gewicht, je dringlicher die Lage werde. Das Gericht verwies auf die zunehmende Gefahr, aus Pakistan abgeschoben zu werden.

So hätten Deutschland und Pakistan vereinbart, alle Vorgänge von Menschen im Ausreiseverfahren bis Ende des Jahres abzuschließen. Die Familie habe also ein dringendes Interesse daran, Gewissheit über den Ausgang der Visaverfahren zu erlangen, erklärte das Gericht.

Das Bundesinnenministerium will das Urteil "sehr zeitnah" umsetzen. Das sagte eine Ministeriumssprecherin in Berlin. Sobald das Urteil zugeleitet und geprüft worden sei, würden die notwendigen Schritte eingeleitet. Dem Ministerium sei bewusst, dass die Angelegenheit dringlich sei.

Quelle: ntv.de, are/AFP/rts

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