EuGH urteiltEU-Staaten dürfen bei Scheinehen im Nachhinein ermitteln

Wer in der EU eine Scheinehe eingeht, kann sich auch Jahre später nicht in Sicherheit wiegen. Dies besagt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Ein EU-Mitgliedstaat darf wegen eines Betrugs im Zusammenhang mit einer Scheinehe ermitteln und dessen Vorliegen feststellen - auch nachdem die betroffene Person die Staatsangehörigkeit dieses Staats erworben hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Diese Befugnis könne es unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Verfahrensgarantien ermöglichen, zu einem späteren Zeitpunkt Konsequenzen zu ziehen. Dazu gehöre auch ein Entzug der Staatsangehörigkeit und damit des Status als Unionsbürger, sofern dabei die Anforderungen des Unionsrechts eingehalten werden, teilte der EuGH mit.
Eine EU-Richtlinie ermächtigt die Mitgliedstaaten, bei Betrug oder Rechtsmissbrauch gewährte Rechte zu widerrufen. Der EuGH entschied nun, dass die Vorschriften dieser Richtlinie auch angewandt werden können, wenn die betroffene Person in der Zwischenzeit bereits eine Unionsstaatsbürgerschaft erlangt hat. Zur Begründung teilte er mit, dass eine gegenteilige Auslegung das Ziel der Bekämpfung von Scheinehen und betrügerischen Praktiken, die oft erst spät aufgedeckt werden, gefährden würde.
Im konkreten Fall geht es um einen Mann, der einem irischen Gericht zufolge mit einem Studentenvisum nach Irland eingereist war und kurz vor Ablauf des Visums eine Unionsbürgerin heiratete. Dadurch erhielt er ein Aufenthaltsrecht und nach fünf Jahren auch die irische Staatsbürgerschaft. Weitere drei Jahre später habe er sich von seiner Ehefrau geschieden.
Ein Jahr später habe eine weitere Drittstaatsangehörige den Angaben zufolge ein Aufenthaltsrecht in Irland beantragt - mit der Begründung, sie sei Mutter eines Kindes mit irischer Staatsangehörigkeit, dessen Vater der erwähnte Mann sei. Daraufhin ermittelten die irischen Behörden und stellten fest, dass der Mann die Ehe nur zum Schein geschlossen hatte. Der Mann hatte anschließend vor den irischen Gerichten geklagt.