Politik

Umstrittene Auflagen für NGOs EU leitet neues Verfahren gegen Ungarn ein

Gegen den US-Mäzen Soros hatte die ungarische Regierung unter anderem mit einer Werbekampagne Stimmung gemacht. Am Mittwoch teilte sie mit, die Kampagne einzustellen.

Gegen den US-Mäzen Soros hatte die ungarische Regierung unter anderem mit einer Werbekampagne Stimmung gemacht. Am Mittwoch teilte sie mit, die Kampagne einzustellen.

(Foto: dpa)

Im April eröffnet die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn. Streitpunkt: das neue Hochschulgesetz. Doch auch die Auflagen für Nichtregierungsorganisationen sorgen für Ärger. Lenkt die ungarische Regierung nicht ein, droht eine Klage.

Die EU-Kommission verschärft die Gangart gegen Ungarn. Wegen umstrittener Auflagen für Nichtregierungsorganisationen hat die Behörde ein neues Verfahren gegen Budapest eröffnet. Gleichzeitig trieb sie ein bereits laufendes Verfahren wegen des ungarischen Hochschulgesetzes voran. Damit geht der Dauerstreit mit Ungarns rechtskonservativem Ministerpräsidenten Viktor Orban in die nächste Runde.

Dessen Regierung hatte eine Registrierungspflicht für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eingeführt, die mehr als umgerechnet 24.000 Euro jährlich aus dem Ausland bekommen. Die NGOs sollen sich auf ihrer Internetseite und in allen Publikationen als "Organisation, die Unterstützung aus dem Ausland erhält", kennzeichnen.

"Wir haben das neue Gesetz über nichtstaatliche Organisationen gründlich geprüft und sind zu dem Schluss gelangt, dass es nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht", erklärte Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans in Brüssel. Unter anderem sieht die Kommission einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta, insbesondere gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Das neue Gesetz könnte nichtstaatliche Organisationen daran hindern, Gelder einzuwerben und ihren Aufgaben nachzukommen, moniert die Brüsseler Behörde. Zudem werde der freie Kapitalverkehr eingeschränkt.

"Wir gehen davon aus, dass die ungarische Regierung das Gespräch suchen wird, um diese Angelegenheit so rasch wie möglich zu klären", mahnte Timmermans. "Wir erwarten binnen eines Monats eine Reaktion der ungarischen Behörden." Ist die Kommission mit der Antwort nicht zufrieden, könnte sie das Verfahren weitertreiben.

EU droht Ungarn mit einer Klage

Das tat sie nun mit dem bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren zum Hochschulgesetz. Es bringe für die Hochschulen in EU- und Nicht-EU-Ländern "unverhältnismäßige Einschränkungen mit sich und muss so rasch wie möglich wieder mit EU-Recht in Einklang gebracht werden", erklärte Timmermans. Auch hier gebe es eine Frist von einem Monat. Sollte man mit der Reaktion nicht zufrieden sein, sei eine Klage beim Europäischen Gerichtshof möglich.

In dem Fall hatte die Kommission bereits im April ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und eine Stellungnahme aus Budapest erhalten.

Das ungarische Parlament hatte am 4. April das Hochschulgesetz geändert und neue Vorgaben eingeführt. Dies wurde vor allem als Maßnahme gegen die vom US-Milliardär George Soros gegründete Central European University in Budapest interpretiert.

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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