CSU fordert Fußfesseln Ein Klotz am Bein der Islamisten
06.01.2016, 12:50 Uhr
"Verurteilte Gefährder" per Fußfessel überwachen? Der Vorstoß der CSU wirft Fragen auf.
(Foto: picture alliance / dpa)
Mit Fußfesseln haben deutsche Behörden gute Erfahrungen gemacht. Das Konzept soll ausgeweitet werden. Aber können sie auch gegen Islamisten helfen?
Es ist kein Spaß, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Der schwarze Klotz am Knöchel stört beim Laufen, täglich muss man ihn an der Steckdose aufladen. Wer einen unruhigen Schlaf hat, kann sich nachts im Ladekabel verheddern. So schildert es einer, der sie eine Zeit lang getragen hat.
Die deutschen Justizminister waren lange skeptisch, doch seit 2012 wenden auch ihre Behörden das Gerät an. Und die Erfahrungen sind gut. Sexualstraftäter können nach ihrer Entlassung davon abgehalten werden, sich der Wohnung ihres Opfers zu nähern. Hooligans können von Fußballspielen ferngehalten werden. Wie viele Straftaten dadurch genau verhindert oder zumindest leichter aufgeklärt wurden, lässt sich nicht sagen – schließlich weiß man nicht, was ohne die Fußfesseln passiert wäre. In den Ländern ist man dennoch zufrieden. So zufrieden, dass sich nun eine Arbeitsgruppe der Landesjustizministerien mit der Frage beschäftigt, wie der Einsatz der Fußfessel ausgeweitet werden kann. Bislang wurden bundesweit nie mehr als 80 Personen gleichzeitig überwacht.
Nun preschen die Bundestagsabgeordneten der CSU vor: Sie wollen, dass "bereits verurteilte Gefährder", gemeint sind terrorverdächtige Islamisten, "rund um die Uhr mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel" überwacht werden. Ein Vorschlag, der einige Fragen aufwirft.
Strafe ohne Urteil
Zunächst ist nicht klar, wen die CSU da eigentlich meint. Als "Gefährder" werden in der Regel Menschen bezeichnet, von denen die Behörden Straftaten erwarten, die aber bislang keine Straftaten begangen haben. Dann können sie aber auch noch nicht verurteilt sein. Nun fragt man sich in den Innen- und Justizministerien, was "bereits verurteilte Gefährder" sein sollen. Der Pressesprecher eines deutschen Innenministers sagt, er wisse gar nicht, was damit gemeint ist. Bevor man den Vorschlag öffentlich bewertet, will man aber erst einmal abwarten, ob die CSU eine Erklärung nachliefert.
Diese Erklärung bleibt die CSU vorerst schuldig. Seit Montag bleibt eine entsprechende Anfrage bei der Landesgruppe unbeantwortet. Auch das Innenministerium in Bayern liefert keine Aufklärung. Auf die am Montag gestellte Frage, wie viele "bereits verurteilte Gefährder" es in Bayern gebe, gibt es bislang keine Antwort.
Dabei wäre es theoretisch möglich, Gefährder per Fußfessel zu überwachen. Bayern könnte ein entsprechendes Gesetz sogar ohne Hilfe des Bundes oder der anderen Länder einführen. Allerdings gibt es rechtsstaatliche Bedenken: Die Fußfessel könnte als Strafe empfunden werden, immerhin ist es nicht angenehm, sie zu tragen. Ohne Verurteilung darf aber niemand bestraft werden. Bei Sexualtätern und Hooligans ist das nur deswegen kein Thema, weil die Alternative eine Sicherungsverwahrung oder eine Ingewahrsamnahme wäre – also eine härtere Maßnahme.
Fußfessel-System eignet sich derzeit nicht
Auch die Wirksamkeit könnte gegeben sein. Schon jetzt arbeitet die Polizei mit "Gefährderansprachen": Verdächtige Personen bekommen Besuch und ihnen wird so gezeigt, dass man sie im Blick hat. Schon dass sich jemand beobachtet fühlt, hält ihn von Straftaten ab, glaubt die Polizei. Die Fußfessel könnte diesen Effekt noch verstärken. Eine Garantie, dass ein Islamist keine Straftaten begeht, gibt es dadurch nicht. Insbesondere Selbstmordanschläge, wie sie die Polizei in der Silvesternacht in München befürchtete, ließen sich dadurch wohl nicht verhindern.
Um die Fußfesseln so einzusetzen, wie es sich die CSU wohl vorstellt, müsste Bayern mit den anderen Länder auf ein neues gemeinsames Vorgehen einigen. Bisher laufen alle Daten von elektronischen Fußfesseln in der "Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder", kurz GÜL, zusammen, die im hessischen Bad Vilbel angesiedelt ist. Überwacht wird dort allerdings nicht "rund um die Uhr", wie es im CSU-Papier heißt. Zwar sendet die Fußfessel dauerhaft ein Signal nach Bad Vilbel, doch ausgewertet wird es in der Regel nur von einem Computer. Dessen Programm gibt nur Alarm, wenn der Überwachte gegen seine Auflagen verstößt, sich also einem verbotenen Ort nähert oder den erlaubten Aufenthaltsbereich verlässt. Dann hat die Polizei die Möglichkeit, den Überwachten anzurufen oder nach ihm zu fahnden. Was aber sollte bei einem Islamisten den Alarm auslösen? Für eine Islamisten-Überwachung "rund um die Uhr" müsste das Fußfessel-System in Deutschland neu erfunden werden.
Quelle: ntv.de