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Ermittlungen gegen Gunnar Beck Europaparlament hebt Immunität des AfD-Politikers auf

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Gerät nicht zum ersten Mal mit der Justiz in Konflikt: AfD-Europapolitiker Beck.

Gerät nicht zum ersten Mal mit der Justiz in Konflikt: AfD-Europapolitiker Beck.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf will gegen den AfD-Europapolitiker Beck ermitteln. Er soll 2022 einen Diebstahl begangen und dann noch gegen Polizeibeamte Widerstand geleistet haben. Das Europaparlament macht nun den Weg frei und hebt seine Immunität auf.

Das Europaparlament hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Immunität des AfD-Abgeordneten Gunnar Beck aufgehoben. Zuvor war durch einen Bericht des Rechtsausschusses des Parlaments bekannt geworden, dass gegen den 58-Jährigen wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt wird.

Weiteren Ermittlungen gegen Beck steht durch den Entzug der Immunität formal nichts mehr im Weg. Nach Ansicht von Beck sind die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft unbegründet. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte im Parlament für die Annahme des Antrags auf Aufhebung der Immunität.

Konkret soll Beck nach Angaben in dem Bericht des Rechtsausschusses am 29. Oktober 2022 in einem Kaufhaus in Neuss in Nordrhein-Westfalen versucht haben, Produktproben zu stehlen. Demnach wurde danach ein Strafantrag wegen Ladendiebstahls gestellt. Zudem soll Beck angeblich versucht haben, das Geschäft zu verlassen, wobei er von Ladendetektiven festgehalten worden sei. Anschließend seien Vollstreckungsbeamte eingeschritten. Beck sei Anweisungen, keinen Widerstand zu leisten, nicht nachgekommen, heißt es in dem Bericht unter Berufung auf die Ermittler in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf nannte auf Anfrage zunächst keine weiteren Details.

Beck vor möglichem Verfahren gelassen

Beck teilte auf Anfrage mit: "Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft sind unbegründet." Das Verfahren sei ursprünglich eingestellt worden, aber "ein Zuständigkeitswechsel in der Sachbearbeitung aus politischen Gründen führte zur Wiederaufnahme". Der Bericht des Rechtsausschusses sei vorverurteilend. "Einem ordnungsgemäßen Verfahren sehe ich gelassen entgegen", so der AfD-Politiker.

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2022 war der AfD-Europaabgeordnete wegen Titelmissbrauchs zu 9200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte sich in Deutschland als Professor vorgestellt. Das Amtsgericht in Neuss sprach den 58-Jährigen vor knapp zwei Jahren schuldig. Beck hatte zuvor eingeräumt, bei einem Auftritt vor einer AfD-Vertreterversammlung in Magdeburg 2018 gesagt zu haben: "Ich bin Professor und Fachanwalt für EU-Recht in London." Er habe damit aber nicht behaupten wollen, dass er einen Professorentitel besitze, argumentierte Beck.

Auch einem anderen AfD-Europaabgeordneten war in dieser Legislaturperiode bereits die Immunität entzogen worden. Hintergrund waren umstrittene Aussagen von Nicolaus Fest über den Grünen-Politiker Volker Beck. Dieser hatte Fest angezeigt, weil Fest ihn im September 2021 auf X als "notorischen Lügner und Pädophilen" bezeichnet hatte.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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