Amtszeit beträgt ein Jahr Ex-Außenministerin Baerbock leitet ab sofort die UN-Vollversammlung
09.09.2025, 19:46 Uhr Artikel anhören
Im Juni war Baerbock mit großer Mehrheit auf den Posten gewählt worden - trotz russischer Kritik.
(Foto: dpa)
Die frühere Bundesaußenministerin Annalena Baerbock leitet künftig als Präsidentin der Generalversammlung die Sitzungen und hat damit Einfluss auf deren Tagesordnungen. Baerbock ist erst die fünfte Frau in diesem Amt.
Die ehemalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock ist nun offiziell Präsidentin der UN-Vollversammlung. Die 44 Jahre alte Grünen-Politikerin wurde in New York in ihrem neuen Amt vereidigt. António Guterres freue sich darauf, mit Baerbock zusammenzuarbeiten "und weiter globale Lösungen für globale Probleme zu finden", sagte der UN-Generalsekretär.
Zuvor war Baerbocks Vorgänger Philemon Yang, der frühere Premierminister Kameruns, verabschiedet worden. "Madame, tragen Sie die Vollversammlung zu neuen Höhen", sagte Yang an Baerbock gewandt. Im Juni war Baerbock mit großer Mehrheit und trotz eines russischen Störmanövers auf den Posten gewählt worden. Sie ist erst die fünfte Frau in diesem Amt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
Der Spitzenposition wird in erster Linie protokollarische Bedeutung beigemessen - sie ist nicht mit der Rolle von UN-Generalsekretär António Guterres zu verwechseln. Als Präsidentin wird Baerbock unter anderem die Sitzungen der Generalversammlung leiten sowie Abläufe und Tagesordnungspunkte festlegen - unter anderem bei der Ende September anstehenden Generaldebatte der UN-Vollversammlung mit Staatsgästen aus aller Welt.
In der Generalversammlung sind alle derzeit 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen vertreten. Die Generaldebatte der 80. Sitzung beginnt am 22. September. Zentrales Thema der Versammlung dürfte vor allem der Nahost-Konflikt werden. Mehrere westliche Staaten - darunter Frankreich - haben angekündigt, während der Debatte einen palästinensischen Staat anerkennen zu wollen. Deutschland will sich dem nicht anschließen. Die Bundesregierung sieht die Voraussetzungen dafür bislang als nicht erfüllt an. Ein solcher Schritt könne demnach erst mit Abschluss einer Zweistaatenlösung erfolgen.
Quelle: ntv.de, bho/dpa/rts