Politik

Nach Attacken an Silvester Faeser will höhere Mindeststrafe bei Hinterhalt für Polizei

Vor allem in Berlin wurden Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr immer wieder mit Böllern und Raketen attackiert.

Vor allem in Berlin wurden Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr immer wieder mit Böllern und Raketen attackiert.

(Foto: picture alliance/dpa/TNN)

Zum Jahreswechsel beklagen Polizei und Rettungsdienste zahlreiche Angriffe durch Feiernde. Die können bereits schwer bestraft werden. Innenministerin Faeser will, dass Menschen, die Einsatzkräfte in einen Hinterhalt locken, mindestens ein Jahr hinter Gitter müssen. Das stößt nicht nur auf Zustimmung.

Wer Polizeibeamte und Rettungskräfte in einen Hinterhalt lockt, sollte dafür nach Ansicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser künftig härter bestraft werden. In einem aktuellen Papier ihres Ministeriums heißt es: "Die aktuelle Entwicklung einer zunehmend brutalen Gewalt gegen Polizei- und Rettungskräfte unterstreicht, dass es hier eines klaren rechtspolitischen Signals bedarf, das die besondere Verwerflichkeit dieser Taten deutlich herausstellt und qualifiziert bestraft." Ein Blick in Länder wie Frankreich zeige, "dass diese Entwicklung, wenn ihr nicht entschieden begegnet wird, sich in einer noch fortschreitenden Verrohung weiter zuspitzen kann".

Faeser hatte die Angriffe auf Einsatzkräfte in der zurückliegenden Silvesternacht scharf verurteilt. Anlass für eine Gesetzesänderung sah sie zunächst nicht. Die Ministerin sagte: "Die Strafvorschriften zum Schutz von Polizei- und Rettungskräften sind in den letzten Jahren - zu Recht - erheblich verschärft worden." Jetzt müssten diese mit aller Konsequenz angewandt und durchgesetzt werden. Drei Tage später sprach Faeser in einer Feuerwache in Berlin-Neukölln mit betroffenen Einsatzkräften.

Fünf Jahre Gefängnis sind möglich

Im Strafgesetzbuch ist jetzt schon vorgesehen, dass tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte sowie Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst als besonders schwere Fälle mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren gelten, wenn Täter Waffen oder gefährliche Werkzeuge dabei haben. Das Gleiche gilt, wenn jemand Einsatzkräfte durch eine Gewalttätigkeit "in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt" oder wenn die Tat gemeinschaftlich begangen wird. Die Innenministerin schlägt jetzt vor, diesen Katalog zu ergänzen.

Demnach sollte in Fällen, in denen Einsatzkräfte - etwa durch die Vortäuschung eines Unglücksfalls - in einen Hinterhalt gelockt und dann attackiert werden, eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr drohen. "Meine Fraktion wird das nicht mittragen", kündigte die Obfrau der Grünen-Fraktion im Rechtsausschuss, Canan Bayram, an. "Wir unternehmen alles, was hilft, Gewalt gegen Polizeikräfte einzudämmen", sagte sie. Bei diesem Vorstoß fehle aber eine überzeugende Begründung. Zunächst müsse man die Folgen der letzten Gesetzesverschärfung untersuchen.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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