Politik

"HMS Queen Elizabeth" Flugzeugträger stoppt in letzter Minute Abfahrt zu NATO-Manöver

Mit einer Kupplung an der Steuerbord-Propellerwelle der "HMS Queen Elizabeth" gibt es ein Problem.

Mit einer Kupplung an der Steuerbord-Propellerwelle der "HMS Queen Elizabeth" gibt es ein Problem.

(Foto: dpa)

Eigentlich soll sich der britische Flugzeugträger "HMS Queen Elizabeth" heute auf den Weg zum NATO-Großmanöver Steadfast Defender machen. Doch daraus wird kurzfristig nichts. Für (royalen) Ersatz ist bereits gesorgt. Doch auch dieser fiel in der Vergangenheit durch technische Probleme auf.

Der britische Flugzeugträger "HMS Queen Elizabeth" kann wegen eines technischen Problems nicht an der größten NATO-Übung seit Jahrzehnten teilnehmen. Die Abfahrt wurde in letzter Minute gestoppt, wie die Royal Navy mitteilte. "Bei routinemäßigen Kontrollen vor dem Auslaufen wurde gestern ein Problem mit einer Kupplung an der Steuerbord-Propellerwelle der 'HMS Queen Elizabeth' festgestellt", sagte Vizeadmiral Andrew Burns der britischen Nachrichtenagentur PA zufolge. "Daher wird das Schiff am Sonntag nicht auslaufen."

Noch am Freitag hatte die Navy mitgeteilt, die "Queen Elizabeth" werde heute auslaufen. Stattdessen soll nun das Schwesterschiff "HMS Prince of Wales" am Manöver teilnehmen. Die beiden Flugzeugträger wurden erst vor wenigen Jahren in Dienst gestellt.

Jetzt gibt es bereits den zweiten größeren Ausfall: Vor anderthalb Jahren musste die "Prince of Wales" ihre Fahrt zu gemeinsamen Übungen mit der US- und der kanadischen Marine wegen eines Schadens an der Propellerwelle nach wenigen Meilen auf Höhe der Isle of Wight vor Südengland abbrechen. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums in London sagte, es gebe keinen Zusammenhang zwischen den Problemen.

An dem NATO-Großmanöver mit dem Namen Steadfast Defender (etwa: "Standhafter Verteidiger") sollen sich bis Ende Mai rund 90.000 Soldaten beteiligen. Szenario ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein russischer Angriff auf alliiertes Territorium, der zum Ausrufen des sogenannten Bündnisfalls nach Artikel 5 des NATO-Vertrags führt. Letzterer regelt die Beistandsverpflichtung in der Allianz und besagt, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere Alliierte als ein Angriff gegen alle angesehen wird.

Quelle: ntv.de, fzö/dpa

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