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Kein Verrat im Fall Franco A. Freispruch für MAD-Oberstleutnant

Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe.

Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe.

(Foto: picture alliance/dpa)

Ein MAD-Oberstleutnant soll bei geheimen Nachforschungen im Fall des rechtsextremen Offiziers Franco A. Verdächtige vor einer Razzia gewarnt haben. Vor Gericht wird er freigesprochen. Doch der Fall geht in die nächste Runde.

Das Amtsgericht Köln hat einen Oberstleutnant des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) vom Vorwurf des Geheimnisverrats im Fall des rechtsextremen Soldaten Franco A. freigesprochen. Der 43-Jährige war beschuldigt worden, 2017 Informationen über eine Razzia bei der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) vorab weitergegeben zu haben. Der Tatbestand der Verletzung von Dienstgeheimnissen sei nicht erfüllt, begründete die Richterin das Urteil.

Ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft kündigte umgehend Rechtsmittel gegen das Urteil an, das zunächst aber noch schriftlich vorliegen müsse. Die Anklage hatte ein Jahr Haft auf Bewährung sowie die Zahlung von 5000 Euro als Bewährungsauflage gefordert. Die Durchsuchungen in der Graf-Zeppelin-Kaserne des KSK in Calw in Baden-Württemberg am 15. September 2017 waren Teil der Ermittlungen im Fall Franco A.

KSK-Soldaten sollten nichts von Durchsuchung wissen

Dem Oberleutnant A. wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, einen Anschlag geplant und sich als Asylbewerber ausgegeben zu haben, um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken. Den Haftbefehl gegen ihn hatte der Bundesgerichtshof jedoch Ende November 2017 aufgehoben - mangels dringenden Tatverdachts. Das Gericht musste klären, ob der MAD-Mann als ein Ansprechpartner für das Bundeskriminalamt (BKA) Kenntnisse von der geplanten Durchsuchung hatte und an den KSK-Unteroffizier Andre S., der auch Vertrauensperson des MAD war, weitergegeben hatte.

Andre S. und zwei weitere KSK-Soldaten sollten ohne vorherige Informationen als Zeugen vernommen werden, weil sie der Bundesanwaltschaft als enge Kontaktpersonen von Franco A. galten. Angesetzt waren auch bundesweite Durchsuchungen. Zum Vorwurf der Verletzungen von Dienstgeheimnissen sagte die Richterin nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen: "Diesen Nachweis konnte man hier nicht positiv führen." Auch habe der Zeuge Andre S. ausgesagt, er habe keine Informationen von dem Oberstleutnant erhalten.

"Es pfiffen Spatzen von den Dächern"

Die Staatsanwaltschaft hatte auch einen BKA-Vermerk vorgelegt. In diesem heißt es, dass der Angeklagte zwar nicht über Durchsuchungen informiert war, aber mit den Vorgehensweisen des BKA vertraut gewesen sei. Sie ordnete dies belastend ein. Dagegen hatte die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die Razzia sei bekanntgeworden, weil die KSK-Soldaten auf dem Dienstweg aufgefordert worden seien, sich für den Tag der Vernehmung in der Kaserne bereitzuhalten. "Es pfiffen die Spatzen von den Dächern, dass da an diesem Freitag etwas passiert", sagte der Verteidiger.

Der Prozess war auch politisch brisant, weil Vorwürfe rechtsextremer Netzwerke im Raum stehen, die von politischer Seite Rufe nach Aufklärung haben laut werden lassen. Die Opposition im Bundestag hat deswegen mehrere Anfragen an die Bundesregierung gestellt. Diese hat erklärt, es gebe keine Kenntnisse über rechtsextreme Netzwerke in den Sicherheitsbehörden. Der MAD hat seine Zentrale in Köln.

Quelle: ntv.de, vck/dpa

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