KBV für Lockerung bei Attesten Arbeitgeber gegen Krankschreibungsvorstoß der Ärzte
12.10.2025, 16:00 Uhr Artikel anhören
Die Kassenärzte monieren Tausende Arztbesuche, die nicht zwingend notwendig seien.
(Foto: picture alliance / SZ Photo)
Die Kassenärzte regen an, dass kranke Arbeitnehmer etwas länger ohne Attest auskommen dürften sollten - um das System zu entlasten. Die Arbeitgeber positionieren sich dagegen.
Die Arbeitgeber weisen Überlegungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zurück, Beschäftigten bei einer Erkrankung ein etwas längeres Fehlen auch ohne Krankschreibung zu ermöglichen. "Eine pauschale Verlängerung der Karenzzeit würde die Arbeitgeberseite zusätzlich belasten, ohne die strukturellen Probleme zu lösen", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter.
KBV-Chef Andreas Gassen hatte im Redaktionsnetzwerk Deutschland angeregt, dass generell erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Vorgeschrieben ist es derzeit, wenn Beschäftigte länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig sind, also am vierten Tag. Im Gesetz steht außerdem: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen." Gassen kritisierte, dies produziere Abertausende Arztbesuche, die nicht zwingend notwendig seien.
Auch sagte Gassen: "Eine generelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines 'Formvordrucks'."
Kampeter sagte, es brauche eine stärkere Patientensteuerung. "Nur so kann unser Gesundheitswesen leistungsfähig, treffsicher und bezahlbar bleiben." Der Vorschlag der KBV greife jedoch zu kurz.
Die Arbeitgeber unterstützen Gesundheitsministerin Nina Warken von der CDU in ihren Überlegungen, die Ausgaben gezielt zu senken. "Die Ärzteorganisationen sollten daran konstruktiv mitwirken und nicht durch Nebelkerzen die Debatte in die falsche Richtung lenken."
Quelle: ntv.de, mpe/dpa