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Unnötige Arztbesuche einsparen Kassenärztechef fordert Lockerung bei Krankschreibung

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Auch bei der Bescheinigung für kranke Kinder schlägt Gassen eine längere Frist fürs Attest vor.

Auch bei der Bescheinigung für kranke Kinder schlägt Gassen eine längere Frist fürs Attest vor.

(Foto: picture alliance/dpa)

Arbeitnehmer müssen spätestens ab dem vierten Tag ihrer Krankheit ein Attest vorlegen. Allerdings kann der Arbeitgeber die Krankschreibung auch schon früher verlangen. Kassenärztechef Gassen kritisiert diese Ausnahme und fordert, die Frist sogar noch zu verlängern. Damit ließen sich Millionen sparen.

In der Debatte um mehr Effizienz und Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung hat Kassenärzte-Chef Andreas Gassen eine Lockerung bei Krankschreibungen gefordert. "Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziert abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Gassen mahnte an, diese Ausnahme von der Regel aus dem Gesetz zu streichen. "Eine generelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines ´Formvordrucks`", sagte Gassen.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stellte auch zur Debatte, die bisherige Frist von drei Tagen generell auf 4 oder 5 Tage anzuheben. "Es geht uns um eine vom mündigen Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin selbst verantwortete Karenzzeit", argumentierte Gassen. Bei einer Ausweitung der Frist müsste die Krankschreibung, die offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) heißt, spätestens am fünften beziehungsweise sechsten Tag vorgelegt werden.

Ausnahmen von der Drei-Tage-Regel kosten 100 Millionen Euro

Gesetzlich geregelt ist, dass ein Besuch beim Arzt und die Vorlage einer Krankschreibung erst dann erforderlich ist, wenn man länger als drei Kalendertage krank ist. Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist aber eine Abweichung von dieser Regel erlaubt. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen." Laut Gassen werden pro Jahr etwa 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt. Etwa 35 Prozent davon hätten eine Gesamtdauer von maximal drei Tagen. Entfielen diese, würde das Gesundheitswesen den Angaben zufolge um 1,4 Millionen Arbeitsstunden beziehungsweise Kosten von 100 Millionen Euro entlastet.

Eine ähnliche Lockerung schlägt Gassen für die Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes vor. Hier sei die Krankschreibung der Kinderärztin oder des Kinderarztes sogar ab dem ersten Krankheitstag erforderlich, kritisierte er. "Durch den Verzicht auf diese Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer könnten, insbesondere in Zeiten mit hohem Infektionsgeschehen, sowohl die kinderärztlichen Praxen als auch die Eltern der erkrankten Kinder deutlich entlastet werden", mahnte der KBV-Chef.

Quelle: ntv.de, mau

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