Attacke in Berliner Café Gericht verurteilt AfD-Politiker wegen Körperverletzung
14.02.2023, 15:51 Uhr Artikel anhören
Der nun verurteilte AfD-Politiker Kai Borrmann Mitte Januar während des Prozesses.
(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)
Ein AfD-Politiker muss knapp 11.000 Euro Strafe zahlen. Laut Gerichtsurteil beleidigte er 2021 zwei Frauen in einem Café zunächst rassistisch. Als der Streit eskalierte, griff er eine der Frauen an und biss sie unter anderem.
Ein Berliner AfD-Politiker ist vom Amtsgericht Tiergarten wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht ging davon aus, dass Kai Borrmann zwei Frauen in einem Café erst rassistisch beleidigt und eine von ihnen später geschlagen und gebissen hatte. Der Angeklagte, ein Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte, hatte die Körperverletzung zuvor gestanden.
Wie das Gericht ausführte, hatte sich Borrmann im August 2021 zuerst in ein Gespräch der beiden Frauen eingemischt. Dann habe er sie rassistisch beleidigt. Als sie das Café verlassen hatten, habe er sie auf offener Straße erneut beleidigt und schließlich angegriffen. Wie das Gericht mitteilte, war die Bissverletzung für etwa ein Jahr sichtbar. Beide Frauen seien bis heute in ihrem Sicherheitsgefühl massiv beeinträchtigt.
Der Kommunalpolitiker Borrmann hatte eingeräumt, 2021 die in der Deutschrap-Szene bekannte Moderatorin Steph Karl sowie deren Freundin angegriffen zu haben. Dabei habe er auch das N-Wort gebraucht. Mit N-Wort wird heute eine früher gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben.
Richterin erkennt keine Notwehr
Die von Borrmann verwendeten Äußerungen seien diskriminierend, erklärte die Vorsitzende Richterin. Sie setze andere herab und verletze ihre Würde. Der Angeklagte habe auch erkannt, dass er die Frauen gekränkt habe. Bei der Körperverletzung könne er sich nicht auf Notwehr berufen, weil er selbst angegriffen habe. Darum habe er kein Recht gehabt, sich gegen die Gegenwehr der Frauen zu wehren.
Das Gericht verhängte eine Strafe von 180 Tagessätzen zu je 60 Euro, also insgesamt 10.800 Euro. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Haftstrafe auf Bewährung gefordert, die Verteidigung den Freispruch von der Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, als/dpa/AFP